Graffiti im Freizeitpark Kalbach entfernen
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 24.04.2015, OM 4102 entstanden aus Vorlage: OF 429/12 vom 26.03.2015
Betreff: Graffiti im Freizeitpark Kalbach entfernen Vorgang: ST 368/11 Der Magistrat wird gebeten, die steinerne Stele im Freizeitpark Kalbach fachmännisch reinigen oder, sofern erforderlich, restaurieren zu lassen. Die vorhandenen Farbschmierereien auf dem Gedenkstein und am Pavillon sollten zeitnah entfernt werden. Es ist zu prüfen, ob der Gedenkstein mit einem Graffitischutz versehen werden kann, um das Eindringen von Farben in den Kalkstein zu verhindern und die Reinigung zu erleichtern.
Begründung: Der von dem Bildhauer Reiner Uhl geschaffene "Erzählstein" erinnert an die Ersterwähnung Kalbachs im Jahr 779. In den zurückliegenden Jahrzehnten ist das anlässlich der 1200-Jahrfeier im Jahre 1979 aufgestellte Kunstwerk stark verwittert. Um irreparable Schäden zu verhindern, sollte es nunmehr gründlich gereinigt werden. In der Stellungnahme ST 368 wurde der Anregung, die Farbschmierereien auf dem Gedenkstein zu entfernen, bereits entsprochen. Inwischen sind weitere Farbschmierereien auf dem 2011 aus OIB-Mitteln errichteten Pavillon im Freizeitpark Kalbach hinzugekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Februar 2011STST 368Graffitientfernung am Gedenkstein im Freizeitpark KalbachStellungnahme
- 2. März 2011STST 386Einrichtung ZebrastreifenStellungnahme
- 26. März 2015OFOF 429/12Graffiti im Freizeitpark Kalbach entfernenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. April 2015Sie sind hierOMOM 4102Graffiti im Freizeitpark Kalbach entfernenDirektanregung
- 19. Juni 2015Antwort des Magistrats · nach 226 WochenSTST 865Graffiti im Freizeitpark Kalbach entfernenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats