Zeilsheim: Nutzung des Parkplatzes der Adolf-Reichwein-Schule
Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, den Vereinen die Nutzung des Parkplatzes an der Adolf-Reichwein-Schule weiterhin zu gestatten. Dies geschieht, da die Vereinbarung zur Schließung des Tores abends stets eingehalten wurde und es keine Beanstandungen gab.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Den Vereinen wird die Nutzung des Parkplatzes an der Adolf-Reichwein-Schule weiterhin gestattet. Die Vereinbarung, dass Tor abends immer zu schließen wurde stets eingehalten. Es gab keinerlei Beanstandungen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Oktober 2017OFOF 493/6Zeilsheim: Nutzung des Parkplatzes der Adolf-Reichwein-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. November 2017OMOM 2354Zeilsheim: Nutzung des Parkplatzes der Adolf-Reichwein-SchuleDirektanregung
- 19. Oktober 2018STST 2001Zeilsheim: Nutzung des Parkplatzes der Adolf-Reichwein-SchuleStellungnahme
- 13. Januar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 116 WochenSTST 2Zeilsheim: Nutzung des Parkplatzes der Adolf-Reichwein-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab