Zeilsheim: Nutzung des Parkplatzes der Adolf-Reichwein-Schule
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
der Adolf-Reichwein-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Vereinsnutzern der Schulturnhalle die Möglichkeit der Nutzung des Parkplatzes an der Adolf-Reichwein-Schule zu gestatten. Begründung: Der Lehrerparkplatz der Adolf-Reichwein-Schule stand den Vereinsnutzern in den vergangenen Jahrzehnten zur Nutzung frei. Im Herbst 2017 wurde das gesamte Gelände mit einer Einfriedung umzäunt und der Parkplatz ist somit nach Schulende verschlossen. Da die Vereine bereits einen Schlüssel und die Verantwortung für die Schulturnhalle haben, könnte der Magistrat auch die Schlüssel und die abendliche Verantwortung für den Parkplatz überlassen.
Inhalt
Antrag vom 22.10.2017, OF 493/6
Betreff: Zeilsheim: Nutzung des Parkplatzes der Adolf-Reichwein-Schule
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Vereinsnutzern der Schulturnhalle die Möglichkeit der Nutzung des Parkplatzes an der Adolf-Reichwein-Schule zu gestatten.
Begründung: Der Lehrerparkplatz der Adolf-Reichwein-Schule stand den Vereinsnutzern in den vergangenen Jahrzehnten zur Nutzung frei. Im Herbst 2017 wurde das gesamte Gelände mit einer Einfriedung umzäunt und der Parkplatz ist somit nach Schulende verschlossen. Da die Vereine bereits einen Schlüssel und die Verantwortung für die Schulturnhalle haben, könnte der Magistrat auch die Schlüssel und die abendliche Verantwortung für den Parkplatz überlassen.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Oktober 2017Sie sind hierOFOF 493/6Zeilsheim: Nutzung des Parkplatzes der Adolf-Reichwein-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. November 2017OMOM 2354Zeilsheim: Nutzung des Parkplatzes der Adolf-Reichwein-SchuleDirektanregung
- 19. Oktober 2018STST 2001Zeilsheim: Nutzung des Parkplatzes der Adolf-Reichwein-SchuleStellungnahme
- 13. Januar 2020Antwort des Magistrats · nach 116 WochenSTST 2Zeilsheim: Nutzung des Parkplatzes der Adolf-Reichwein-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme