Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Zeilsheim: Nutzung des Parkplatzes der Adolf-Reichwein-Schule

Vorlagentyp: OM
116 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2354 entstanden aus Vorlage: OF 493/6 vom 22.10.2017

Betreff: Zeilsheim: Nutzung des Parkplatzes der Adolf-Reichwein-Schule Der Magistrat wird gebeten, den Vereinen, die die Schulturnhalle nutzen, auch die Möglichkeit der Nutzung des Parkplatzes an der Adolf-Reichwein-Schule zu gestatten.

Begründung: Der Lehrerparkplatz der Adolf-Reichwein-Schule stand den Vereinen in den vergangenen Jahrzehnten zur Nutzung frei. Im Herbst 2017 wurde das gesamte Gelände mit einer Einfriedung umzäunt. Der Parkplatz ist somit nach Schulende verschlossen. Da die Vereine bereits einen Schlüssel und die Verantwortung für die Schulturnhalle haben, könnte der Magistrat ihnen auch die Schlüssel und die abendliche Verantwortung für den Parkplatz überlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2018, ST 2001 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2020, ST 2 Beratung im Ortsbeirat: 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Oktober 2017OFOF 493/6Zeilsheim: Nutzung des Parkplatzes der Adolf-Reichwein-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 7. November 2017Sie sind hier
    OMOM 2354Zeilsheim: Nutzung des Parkplatzes der Adolf-Reichwein-Schule
    Direktanregung
  3. 19. Oktober 2018STST 2001Zeilsheim: Nutzung des Parkplatzes der Adolf-Reichwein-SchuleStellungnahme
  4. 13. Januar 2020Antwort des Magistrats · nach 116 WochenSTST 2Zeilsheim: Nutzung des Parkplatzes der Adolf-Reichwein-SchuleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 6
Sitzung 20 · 13.03.2018
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 21 · 10.04.2018
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 22 · 08.05.2018
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 23 · 05.06.2018
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 24 · 07.08.2018
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23 20

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen