Zeilsheim: Nutzung des Parkplatzes der Adolf-Reichwein-Schule
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2018, ST 2001
Betreff: Zeilsheim: Nutzung des Parkplatzes der Adolf-Reichwein-Schule Bei einem Ortstermin, an dem die Vertreter der betroffenen Vereine, des Ortsbeirats, der Schule, des Amtes für Bau und Immobilien und der Dezernent für Bau und Immobilien, Reformprojekte, Bürgerservice und IT teilnahmen, konnte eine Regelung gefunden werden, die den Vereinen die Nutzung des Parkplatz an der Adolf-Reichwein-Schule ermöglicht. Es wurde vereinbart, nach spätestens einem Jahr zu überprüfen, ob sich die Regelung bewährt hat.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Oktober 2017OFOF 493/6Zeilsheim: Nutzung des Parkplatzes der Adolf-Reichwein-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. November 2017OMOM 2354Zeilsheim: Nutzung des Parkplatzes der Adolf-Reichwein-SchuleDirektanregung
- 19. Oktober 2018Sie sind hierSTST 2001Zeilsheim: Nutzung des Parkplatzes der Adolf-Reichwein-SchuleStellungnahme
- 13. Januar 2020Antwort des Magistrats · nach 116 WochenSTST 2Zeilsheim: Nutzung des Parkplatzes der Adolf-Reichwein-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab