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Nied: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem Franz Diehl Weg legalisieren

Vorlagentyp: STMagistrat
98 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren
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Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anfrage zur Legalisierung des Parkens auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring. Der Magistrat lehnt die Anfrage ab, da die Breite des Gehwegs nicht ausreichend ist, um den ungehinderten Verkehr von Fußgängern, einschließlich Rollstuhlfahrern, zu gewährleisten.

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Ferdinand-Scholling-Ring — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.08.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung kann nicht entsprochen werden. Die Frage, ob Gehwegparken eingerichtet werden kann, ist eine Ermessensentscheidung der Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Das Ermessen findet Grenzen in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO), in der es zum Verkehrszeichen 315 "Parken auf Gehwegen" in Randnummer 1 heißt:

"Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, [...]"

Im genannten Bereich ist der Gehweg 3,00 m breit. Entsprechend stünde bei einer Beparkung nur maximal 1,00 m Restgehwegbreite zu Verfügung. Eine solche Restgehwegbreite ist, bei Zugrundelegung der gängigen Richtlinien für den Straßenentwurf als Stand der Technik, die einen Breitenbedarf für zu Fuß Gehende von 1,80 m plus je 20 cm Abstand zu Hauswand beziehungsweise zur Fahrbahn vorsehen, nicht hinnehmbar.

Eine unzumutbare Funktionsbeeinträchtigung des Gehweges liegt nicht bereits dann vor, wenn überhaupt auf dem Gehweg geparkt wird. Sie tritt aber auch nicht erst dann ein, wenn eine Benutzung des Gehweges durch zu Fuß Gehende wegen der Geringfügigkeit der verbleibenden Gehwegbreite nicht mehr möglich ist. Ihre Funktion erfüllen Gehwege jedenfalls dann regelmäßig nicht mehr, wenn ein Begegnungsverkehr unter Berücksichtigung durchschnittlicher Rollstuhlbreiten von 60 bis 75 cm auf einer erheblichen Länge des Gehweges schlechthin ausgeschlossen ist (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 16.12.2022, 1 LC 64/22, S.29).

Es spielt dabei auch keine Rolle, dass der Gehweg im weiteren Verlauf durch die Parkbuchten deutlich schmaler ist. Nach heutigem Stand könnten die vorhanden Parkbuchten so nicht nochmal gebaut werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. August 2023OFOF 827/6Nied: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisierenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 12. September 2023OMOM 4362Nied: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisierenDirektanregung
  3. 8. Januar 2024Sie sind hier
    STST 27Nied: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem Franz Diehl Weg legalisieren
    Stellungnahme
  4. 15. Februar 2024OFOF 947/6Nied: Noch einmal prüfen: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisierenOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 5. März 2024OMOM 5206Nied: Noch einmal prüfen: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisierenDirektanregung
  6. 19. August 2024STST 1539Nied: Noch einmal prüfen: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisierenStellungnahme
  7. 15. Dezember 2024OFOF 1132/6Nied: Parken mit einem Rad auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisierenOrtsbeiratsantrag · CDU
  8. 14. Januar 2025OMOM 6296Nied: Parken mit einem Rad auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisierenDirektanregung
  9. 14. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 98 WochenSTST 1189Nied: Parken mit einem Rad auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisierenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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