Nied: Noch einmal prüfen: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem Franz-Diehl-Weg legalisieren
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Von einem Ortstermin wird seitens der Straßenverkehrsbehörde abgesehen. Die Sach- und Rechtslage - wie in der Stellungnahme des Magistrats vom 8. Januar 2024, ST 27, beschrieben - ist unverändert. Der Magistrat weist ferner darauf hin, dass Gehwegflächen keine beliebige Verfügungsmasse für den ruhenden Verkehr darstellen und beispielsweise auch Kinder bis zu einem Alter von acht Jahren Gehwege mit dem Fahrrad fahrend sicher benutzen können müssen (nach § 2 Absatz 5 Straßenverkehrs-Ordnung müssen sie zwingend Gehwege benutzen, bis zum zehnten Lebensjahr steht es ihnen frei).