Regelmäßiges Rückschneiden der Vegetation an Verkehrsschildern und Lichtzeichenanlagen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Verkehrssicherungspflicht durch regelmäßige Baumkontrollen und Rückschnitt der Vegetation an Verkehrsschildern und Lichtzeichenanlagen sichergestellt. Dies soll die Sichtbarkeit der Verkehrsschilder gewährleisten und die Verkehrssicherheit erhöhen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kommt seiner Verkehrssicherungspflicht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben u.a. über eine regelmäßige Durchführung von Baumkontrollen über das Jahr hinweg nach. Hierzu gehört auch, etwaig verdeckte Verkehrsschilder und Lichtzeichenanlagen in fachlich vertretbarem Umfang freizuschneiden, um das Lichtraumprofil an wegerechtlich gewidmeten Straßen von Bewuchs freizuhalten. Das Straßenbegleitgrün wird ebenfalls in einem regelmäßigen Turnus, in Abhängigkeit der einzelnen betroffenen Flächen, zurückgeschnitten. Liegen Bürgerbeschwerden oder Informationen vor, dass in einzelnen Bereichen die Vegetation übermäßig gewachsen ist, wird ein zusätzlicher Pflegegang veranlasst.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juli 2022OFOF 530/5Regelmäßiges Rückschneiden der Vegetation an Verkehrsschildern und LichtzeichenanlagenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. September 2022OMOM 2682Regelmäßiges Rückschneiden der Vegetation an Verkehrsschildern und LichtzeichenanlagenDirektanregung
- 5. Dezember 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2692Regelmäßiges Rückschneiden der Vegetation an Verkehrsschildern und LichtzeichenanlagenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab