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Regelmäßiges Rückschneiden der Vegetation an Verkehrsschildern und Lichtzeichenanlagen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, mindestens einmal jährlich im Ortsbezirk 5 Bäume/Pflanzen an Verkehrsschildern und Lichtzeichenanlagen zurückzuschneiden bzw. das Zurückschneiden zu veranlassen, sodass jene von Verkehrsteilnehmern rechtzeitig erkannt werden können und die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt.

Begründung

Im Ortsbezirk 5 sind Verkehrsschilder aufgrund von Bewuchs teilweise sehr schlecht und daher erst spät von sich annähernden Verkehrsteilnehmern zu erkennen. Anzuführen sind hier z. B. Verkehrsschilder an der Kennedyallee in westlicher Richtung. Dort sind einige Zeichen von herabhängenden Ästen verdeckt. Ein turnusmäßiger Rückschnitt würde zur Verkehrssicherheit beitragen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Juli 2022OFOF 530/5Regelmäßiges Rückschneiden der Vegetation an Verkehrsschildern und LichtzeichenanlagenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 9. September 2022Sie sind hier
    OMOM 2682Regelmäßiges Rückschneiden der Vegetation an Verkehrsschildern und Lichtzeichenanlagen
    Direktanregung
  3. 5. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2692Regelmäßiges Rückschneiden der Vegetation an Verkehrsschildern und LichtzeichenanlagenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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