Regelmäßiges Rückschneiden der Vegetation an Verkehrsschildern und Lichtzeichenanlagen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 fordert, dass der Magistrat mindestens einmal jährlich die Vegetation an Verkehrsschildern und Lichtzeichenanlagen zurückschneidet, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dies ist notwendig, da Bewuchs die Sicht auf die Schilder beeinträchtigt und somit die Erkennbarkeit für Verkehrsteilnehmer verringert.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf mindestens einmal jährlich im Ortsbezirk 5 Bäume/Pflanzen an Verkehrsschildern und Lichtzeichenanlagen zurückzuschneiden bzw. das Zurückschneiden zu veranlassen, sodass jene von Verkehrsteilnehmern rechtzeitig erkannt werden können und die Verkehrssicherheit gewährleistet bleibt.
Begründung
Im Ortsbezirk 5 sind Verkehrsschilder auf Grund von Bewuchs teilweise sehr schlecht und daher erst spät von sich annähernden Verkehrsteilnehmern zu erkennen. Anzuführen sind hier z.B. Verkehrsschilder an der Kennedyallee in westlicher Richtung. Dort sind einige Zeichen von herabhängenden Ästen verdeckt. Ein turnusmäßiger Rückschnitt würde zur Verkehrssicherheit beitragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juli 2022Sie sind hierOFOF 530/5Regelmäßiges Rückschneiden der Vegetation an Verkehrsschildern und LichtzeichenanlagenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 9. September 2022OMOM 2682Regelmäßiges Rückschneiden der Vegetation an Verkehrsschildern und LichtzeichenanlagenDirektanregung
- 5. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2692Regelmäßiges Rückschneiden der Vegetation an Verkehrsschildern und LichtzeichenanlagenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme