Ansprechpartnerinnen bei der Polizei bei sexuellen Belästigungen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der professionellen und einfühlsamen Unterstützung von Opfern sexueller Belästigung durch die Polizei. Es wird betont, dass interne Schulungen und ein Netzwerk zu externen Beratungsstellen bestehen, um den Opfern zeitnah Hilfe anzubieten. Ziel ist es, das Vertrauen in die Polizei zu stärken und die Zusammenarbeit mit der queeren Community zu intensivieren.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenStellungnahme des Magistrats
Aufgrund der Zuständigkeit der Landespolizei wurde diese über das Polizeipräsidium Frankfurt um Stellungnahme gebeten. Sie berichtet zur Anregung wie folgt:
"Der vertrauensvolle und professionelle Umgang mit Opfern von Straftaten stellt einen wichtigen Bestandteil des täglichen polizeilichen Handelns dar. Durch fachkompetentes und sensibles Verhalten wird auf die besonderen Bedürfnisse der Opfer eingegangen, um dadurch weitere Belastungen der Geschädigten zu vermeiden.
Für die Kolleginnen und Kollegen des Streifendienstes und der Ermittlungsdienststellen werden im Polizeipräsidium Frankfurt am Main interne Schulungen angeboten und durchgeführt, um den einfühlsamen und kompetenten Umgang mit Geschädigten weiter zu optimieren und über Rechte im Ermittlungs- und Strafverfahren sowie über Entschädigungsmöglichkeiten aufzuklären. Sollten weibliche Geschädigte im Rahmen der Anzeigenaufnahme den Wunsch äußern, von einer Polizeibeamtin befragt zu werden, so wird dies grundsätzlich ermöglicht.
Die Opferschutzbeauftragte des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main, die organisatorisch in der Abteilung Einsatz an exponierter Stelle im Stabsbereich "E 4 - Polizeiliche Prävention" angesiedelt ist, steht in engem Austausch mit örtlichen externen Beratungsstellen. Mithilfe des über dem Laufe der Jahre aufgebauten Netzwerks können Opfer von Straftaten zeitnah an spezialisierte Hilfsdienste, Beratungs- und Therapiestellen vermittelt werden.
In Bezug auf die Anfrage zu Ansprechpersonen für Menschen, welche sich einer LSBT*IQ-Gruppe zugehörig fühlen, ist festzustellen, dass das Polizeipräsidium Frankfurt am Main über zwei qualifizierte Ansprechpersonen im Nebenamt verfügt, die zusätzlich von einer Mitarbeiterin der bei E 42 angesiedelten "Zielgruppenorientierten Prävention" unterstützt werden. Die Kolleginnen und Kollegen sind miteinander vernetzt und arbeiten bei der Einleitung und Durchführung von vertrauensbildenden Maßnahmen und Kommunikation in der queeren Community eng zusammen. Hier kann die Teilnahme an Arbeitskreisen und Veranstaltungen im Rahmen von Christopher Street Day (CSD) und Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter*-, Trans* und Asexuellenfeindlichkeit (IDAHOBITA) exemplarisch genannt werden. Mögliche Vorbehalte gegen die Polizei können durch Transparenz und Aufklärung über polizeiliche Maßnahmen abgebaut werden. Eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen, Vereinen und Bündnissen aus der queeren Community wird angestrebt.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass ein professioneller und einfühlsamer Umgang mit Geschädigten und Zeugen unabhängig ihres Geschlechts und der sexuellen Orientierung im täglichen polizeilichen Handeln einen hohen Stellenwert genießt."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juni 2022OFOF 257/12Ansprechpartnerinnen bei der Polizei bei sexuellen BelästigungenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 29. August 2022OFOF 263/12Ansprechpartnerinnen bei der Polizei bei sexuellen BelästigungenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 9. September 2022OMOM 2651Ansprechpartnerinnen bei der Polizei bei sexuellen BelästigungenDirektanregung
- 21. November 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 2640Ansprechpartnerinnen bei der Polizei bei sexuellen BelästigungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab