Ansprechpartnerinnen bei der Polizei bei sexuellen Belästigungen
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass in Polizeirevieren geschulte Polizistinnen als Ansprechpartnerinnen für Frauen und Mädchen bei sexuellen Belästigungen zur Verfügung stehen. Dies soll einen sensiblen Umgang mit Betroffenen fördern und die Unterstützung in kritischen Situationen verbessern.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten, sich beim Innenministerium dafür einzusetzen, dass insbesondere im für Kalbach-Riedberg zuständigen Polizeirevier 14, aber auch in allen anderen Polizeirevieren, stets mindestens eine entsprechend geschulte Polizistin erreichbar ist, die in Fällen von Exhibitionismus, sexueller Belästigungen, sexuellem Missbrauch usw. als Ansprechpartnerin für betroffene Mädchen und Frauen dienen kann. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, sich beim Innenministerium dafür einzusetzen, dass es in jedem Polizeipräsidium mindestens zwei Polizist*innen gibt, die für Menschen, die sich einer LSBTI*-Gruppe zugehörig fühlen, als qualifizierte Ansprechpartner*innen in Fällen von sexueller Gewalt oder spezifischen Hass-Verbrechen dienen können. Insbesondere soll es in Situationen, bei denen nicht eindeutig ist, ob eine Strafanzeige gestellt wird, auch ein Gespräch über weitere Unterstützung wie z. B. verstärkte Bestreifung von auffälligen Örtlichkeiten geben.
Begründung
Frauen, die Fälle sexualisierter Übergriffe oder Gewalt erlebt haben, bedürfen eines besonders sensiblen Umgang. Neben einer entsprechenden Sensibilisierung und vorbereitenden Schulung hilft es zusätzlich auch, wenn statt eines Polizisten eine Polizistin das Gespräch führt, um mögliche nächste Schritte abzuwägen. Befinden sich solche Polizistinnen in der konkreten Situation gerade im Außeneinsatz, so könnten interne Prozesse vielleicht so angepasst werden, dass eine Kontaktaufnahme zeitnah z. B. telefonisch erfolgen kann. In Analogie zur sensiblen Betreuung von Frauen durch Frauen kann es auch anderen Gruppen helfen, wenn ihre Ansprechpartner*in bei der Polizei die besonderen Herausforderungen solcher Situationen durch besondere Ausbildung kennt. Da eine flächendeckende Besetzung in allen Revieren derzeit noch nicht realistisch erscheint, wäre eine Bündelung in den sieben hessischen Polizeipräsidien ein erster wichtiger Schritt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Juni 2022OFOF 257/12Ansprechpartnerinnen bei der Polizei bei sexuellen BelästigungenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 29. August 2022Sie sind hierOFOF 263/12Ansprechpartnerinnen bei der Polizei bei sexuellen BelästigungenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 9. September 2022OMOM 2651Ansprechpartnerinnen bei der Polizei bei sexuellen BelästigungenDirektanregung
- 21. November 2022Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 2640Ansprechpartnerinnen bei der Polizei bei sexuellen BelästigungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)