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Fehlende Begrünung im Bereich der neuen Haltestellen der U 5 auf der Eckenheimer Landstraße Station "Glauburgstraße"

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2458

Betreff: Fehlende Begrünung im Bereich der neuen Haltestellen der U 5 auf der Eckenheimer Landstraße Station "Glauburgstraße" Derzeit wird magistratsintern zwischen den beteiligten Fachämtern noch die Gestaltung und die angedachte Bepflanzung der geplanten Grünflächen an der Haltestelle "Glauburgstraße" abgestimmt. Des Weiteren wird geprüft, ob die vorhandene Grünfläche am Platz der Eisernen Hand noch erweitert werden kann. Die Ausführungsarbeiten sind für Frühjahr 2018 geplant.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. August 2017OFOF 288/3Fehlende Begrünung im Bereich der neuen Haltestellen der U 5 auf der Eckenheimer Landstraße Station „Glauburgstraße“Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 21. September 2017VV 599Fehlende Begrünung im Bereich der neuen Haltestellen der U 5 auf der Eckenheimer Landstraße Station „Glauburgstraße“Anfrage
  3. 18. Dezember 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 2458Fehlende Begrünung im Bereich der neuen Haltestellen der U 5 auf der Eckenheimer Landstraße Station "Glauburgstraße"
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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