Fehlende Begrünung im Bereich der neuen Haltestellen der U 5 auf der Eckenheimer Landstraße Station „Glauburgstraße“
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Glauburgstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Auslastung der Quartiersgarage Glauburgstraße21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Überfüllte Mülleimer an Hotspot-Standorten im Nordend: Einführung einer bedarfsgerechten Leerungsfrequenz18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Überprüfung der Ampelanlagen an der Kreuzung Oeder Weg/Glauburgstraße08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Glauburgstraße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 21.09.2017, V 599 entstanden aus Vorlage: OF 288/3 vom 09.08.2017
Betreff: Fehlende Begrünung im Bereich der neuen Haltestellen der U 5 auf der Eckenheimer Landstraße Station "Glauburgstraße" Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wann die dem Ortsbeirat bei einem Ortstermin zugesagte Begrünung auf den durch den Bau der Hochbahnsteige an der Haltestelle Glauburgstraße entstandenen freien Flächen erfolgt.
Begründung: An der neu gestalteten Haltestelle sind einige unbefestigte Flächen entstanden, die aktuell noch nicht erkennbar gestaltet sind. Der Ortsbeirat 3 setzt sich für eine Begrünung dieser Flächen ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. August 2017OFOF 288/3Fehlende Begrünung im Bereich der neuen Haltestellen der U 5 auf der Eckenheimer Landstraße Station „Glauburgstraße“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 21. September 2017Sie sind hierVV 599Fehlende Begrünung im Bereich der neuen Haltestellen der U 5 auf der Eckenheimer Landstraße Station „Glauburgstraße“Anfrage
- 18. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2458Fehlende Begrünung im Bereich der neuen Haltestellen der U 5 auf der Eckenheimer Landstraße Station "Glauburgstraße"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen