Graffitiwand für "Streetart" freigeben
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2014, ST 239
Betreff: Graffitiwand für "Streetart" freigeben Der Magistrat bedauert, mitteilen zu müssen, dass Hessen Mobil eine Freigabe der Schallschutzwand für eine Bemalung im Sinne "Streetart" ablehnt. Zur Begründung führt Hessen Mobil aus: "Hessen Mobil lehnt Graffiti-Verschönerungen ab, da Graffiti bei uns als Schaden geführt wird. Hintergrund ist, dass Graffiti kleine Schäden an den Bauwerken überdeckt und es die Arbeit der Bauwerksprüfer erschwert. Darüber hinaus hat Hessen Mobil Sicherheitsbedenken und könnte für die Sicherheit der beteiligten Personen während des Aufbringens des Graffitis nicht garantieren. Leider können wir Ihnen die oben genannte Graffitigestaltung nicht genehmigen."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2013OFOF 154/13Graffitiwand für .Street-Art. freigebenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. August 2013OMOM 2386Graffitiwand für „Streetart“ freigebenDirektanregung
- 8. November 2013STST 1567Graffitiwand für "Streetart" freigebenStellungnahme
- 7. Februar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 239Graffitiwand für "Streetart" freigebenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab