Graffitiwand für "Streetart" freigeben
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1567
Betreff: Graffitiwand für "Streetart" freigeben Vorläufige Stellungnahme: Die Schallschutzwand an der Ortsumgehung Nieder-Erlenbach befindet sich in der Zuständigkeit von Hessen Mobil. Der Magistrat hat daher die Anregung des Ortsbeirates an Hessen Mobil, mit der Bitte um Prüfung, weitergeleitet. Sobald eine schriftliche Antwort vorliegt, wird diese dem Ortsbeirat zur Kenntnis gegeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2013OFOF 154/13Graffitiwand für .Street-Art. freigebenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. August 2013OMOM 2386Graffitiwand für „Streetart“ freigebenDirektanregung
- 8. November 2013Sie sind hierSTST 1567Graffitiwand für "Streetart" freigebenStellungnahme
- 7. Februar 2014Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 239Graffitiwand für "Streetart" freigebenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab