Graffitiwand für .Street-Art. freigeben
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenBegründung
"Street-Art" freigeben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt aufzufordern, die vollständig mit Graffiti beschmierte Schallschutzwand entlang der L 3008 zwischen den Ortseinfahrten Nieder-Erlenbach Ost und Mitte für eine Bemalung im Sinne von "Street-Art" freizugeben. Begründung: Die mit illegalen Graffiti beschmierte Schallschutzwand ist eine unschöne Visitenkarte für den Stadtteil Nieder-Erlenbach. Schließlich bestimmen Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit die Attraktivität und den Wert einer Kommune als Lebensraum maßgeblich mit. Andererseits hat sich Street- bzw. Urban-Art als Teil der Jugendkultur entwickelt, und junge Künstlerinnen und Künstler suchen nach geeigneten Flächen, um Street-Art-Gemälde legal anzubringen. Als Ausdruck dieser Jugendkultur kann Street-Art nicht nur zur Aufwertung des Ortsbildes beitragen, sondern auch dem illegalen Beschmieren und Verunstalten von Flächen im öffentlichen Raum entgegenwirken.
Inhalt
Antrag vom 12.08.2013, OF 154/13
Betreff: Graffitiwand für "Street-Art" freigeben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt aufzufordern, die vollständig mit Graffiti beschmierte Schallschutzwand entlang der L 3008 zwischen den Ortseinfahrten Nieder-Erlenbach Ost und Mitte für eine Bemalung im Sinne von "Street-Art" freizugeben.
Begründung: Die mit illegalen Graffiti beschmierte Schallschutzwand ist eine unschöne Visitenkarte für den Stadtteil Nieder-Erlenbach. Schließlich bestimmen Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit die Attraktivität und den Wert einer Kommune als Lebensraum maßgeblich mit. Andererseits hat sich Street- bzw. Urban-Art als Teil der Jugendkultur entwickelt, und junge Künstlerinnen und Künstler suchen nach geeigneten Flächen, um Street-Art-Gemälde legal anzubringen. Als Ausdruck dieser Jugendkultur kann Street-Art nicht nur zur Aufwertung des Ortsbildes beitragen, sondern auch dem illegalen Beschmieren und Verunstalten von Flächen im öffentlichen Raum entgegenwirken.Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2013Sie sind hierOFOF 154/13Graffitiwand für .Street-Art. freigebenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. August 2013OMOM 2386Graffitiwand für „Streetart“ freigebenDirektanregung
- 8. November 2013STST 1567Graffitiwand für "Streetart" freigebenStellungnahme
- 7. Februar 2014Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 239Graffitiwand für "Streetart" freigebenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Annahme bei 1 Enthaltung CDU