Graffitiwand für „Streetart“ freigeben
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2386 entstanden aus Vorlage: OF 154/13 vom 12.08.2013
Betreff: Graffitiwand für "Streetart" freigeben Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Behörden aufzufordern, die vollständig mit Graffiti beschmierte Schallschutzwand (nicht die Holzwand) entlang der L 3008 zwischen den Ortseinfahrten Nieder-Erlenbach Ost und Mitte für eine Bemalung im Sinne von "Streetart" freizugeben. Der Ortsbeirat bittet darum, in die Planungen und Vorbereitungen eingebunden zu werden.
Begründung: Die mit illegalen Graffiti beschmierte Schallschutzwand ist eine unschöne Visitenkarte für den Stadtteil Nieder-Erlenbach. Schließlich bestimmen Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit die Attraktivität und den Wert einer Kommune als Lebensraum maßgeblich mit. Andererseits hat sich "Streetart" bzw. "Urbanart" als Teil der Jugendkultur entwickelt, und junge Künstlerinnen und Künstler suchen nach geeigneten Flächen, um "Streetartgemälde" legal anzubringen. Als Ausdruck dieser Jugendkultur kann "Streetart" nicht nur zur Aufwertung des Ortsbildes beitragen, sondern auch dem illegalen Beschmieren und Verunstalten von Flächen im öffentlichen Raum entgegenwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2013OFOF 154/13Graffitiwand für .Street-Art. freigebenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. August 2013Sie sind hierOMOM 2386Graffitiwand für „Streetart“ freigebenDirektanregung
- 8. November 2013STST 1567Graffitiwand für "Streetart" freigebenStellungnahme
- 7. Februar 2014Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 239Graffitiwand für "Streetart" freigebenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats