Hotelschiffsanlegestelle am Höchster Mainufer
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2226
Betreff: Hotelschiffsanlegestelle am Höchster Mainufer Zu 1) Ob die technischen Voraussetzungen vorhanden sind, um diese Landstromversorgung zu installieren und mit welchen Kosten dies verbunden wäre, müsste der örtliche Stromversorger (Süwag AG) klären. Zudem wäre die Zuständigkeit von Bereitstellung, Wartung und ggf. 24-Std.-Betrieb zu klären. Klimageneratoren laufen auf Hotel- und Flusskreuzfahrtschiffen jedoch - versorgungsunabhängig - dauerhaft und verursachen entsprechende Geräuschemissionen. Zu 2) Längerfristige Liegemöglichkeiten für Veranstaltungsschiffe, die mehrere Wochen / Monate an einem Platz liegen möchten und verschiedene Angebote machen wollen (regelmäßige abendliche Show mit Restauration oder das Schiff als Veranstaltungsfläche, die z.B. für Hochzeiten oder im B2B Bereich angemietet werden kann) wird immer wieder angefragt. Dies brächte jedoch kaum Touristen in die Stadt, da sich das Angebot in der Regel an die örtliche Bevölkerung richtet. Die Prognose zur Nachfrage von Hotelschiffen ist schwierig. Erste Wahl dürfte nach wie vor Frankfurt sein. Allerdings ist in der Innenstadt die Andienung mit Fahrzeugen nicht möglich, da sich die Liegeplätze an einer Grünfläche befinden, die nicht befahren werden darf. Die Zufahrt mit Fahrzeugen wird von Reedereien jedoch stark nachgefragt, so dass es aus Sicht des Magistrats günstig wäre, Zuliefer- und Versorgungsverkehr zu ermöglichen. Zu 3 ) Der Platzbedarf im Wasser umfasst den Liegeplatz / die Liegeplätze: Hotelschiffe sind maximal 135 Meter lang. Viele sind deutlich kürzer, so dass für viele Hotelschiffe ein Liegeplatz mit einer Länge von 110 Metern ausreichend wäre. Veranstaltungsschiffe sind deutlich kleiner. Hier ist von einer Länge von bis zu 90 Metern auszugehen. Festmacheinrichtungen sind vorzusehen. Entweder Festmachpoller an Land oder Dalben im Wasser mit jeweils einem Zugangssteg zum Schiff. Versorgungseinrichtung / Platzbedarf an Land: Parkplätze für Taxen und Individualverkehr, sowie ggf. für ein bis zwei Reisebusse sollten vorgesehen werden. Die Verkehre ergeben sich durch die Art der Nutzung. Bei Hotelschiffen kommen ggf. Busse zum Einsatz, sowie Taxen und Individualverkehr. Bei Veranstaltungsschiffen läge der Schwerpunkt auf Individualverkehr. Würde eine Landstromversorgung für die Schiffe angeboten, wäre dies wahrscheinlich mit einem Bauwerk an Land verbunden. Ein Anschluss zur Aufnahme von Trinkwasser sollte installiert werden. Dieser Anschluss benötigt jedoch kaum Platzbedarf, da er ebenerdig oder in der Uferwand ausgeführt werden kann. Abschließbare Mülltonnen / -container wären eine sinnvolle Ergänzung der Liegeplätze. Zu 4) Nein, gemäß des internationalen Abfallübereinkommens CDNI sind Betreiber von Umschlagsanlagen dazu verpflichtet, die Möglichkeit zur Abfallentsorgung zu bieten. Zu 5) Der Eigentümer oder der Pächter der Liegeplätze vergibt die Liegerechte und verhandelt die vertraglichen Vereinbarungen. Wer dies sein wird, wäre vorab zu klären. Aktuell sind Grundstückseigentümer an Land das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) und das Grünflächenamt. Der Magistrat empfiehlt, dass die HFM, die für die technische Instandhaltung der städtischen Liegeplätze verantwortlich ist, die Vergabe übernimmt, da diese beiden Vorgänge bei einer Stelle verbleiben sollten, um die Abläufe möglichst effizient zu gestalten. Zu 6) Ein solches Konzept kann erst nach der Entscheidung für die Art des Liegeplatzes / der Liegeplätze und nur in Abstimmung mit dem ASE, dem Grünflächenamt und der Stadtplanung erfolgen. Zu 7) Aktuell werden fast keine Hotel- und Flusskreuzfahrtschiffe mit LNG betrieben. Zudem ist das Versorgungsnetz mit LNG-Tankstellen sehr schlecht. Falls LNG betriebene Schiffe bevorzugt werden sollen, wäre es daher naheliegend bis zwingend notwendig, dass die Möglichkeit LNG zu tanken, vorhanden ist. Dies bedarf einer gesonderten Machbarkeits- und Umsetzungsprüfung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Januar 2017STST 205Fragen zu einer Schiffsanlegestelle in HöchstStellungnahme
- 12. Oktober 2017OFOF 511/6Schiffsanlegestelle in HöchstOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 7. November 2017VV 650Schiffsanlegestelle in HöchstAnfrage
- 19. Februar 2018STST 348Schiffsanlegestelle in HöchstStellungnahme
- 19. Mai 2018OFOF 700/6Hotelschiffsanlegestelle am Höchster MainuferOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 27. Juli 2018OFOF 761/6Hotelschiffsanlegestelle am Höchster MainuferOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 7. August 2018OMOM 3394Hotelschiffsanlegestelle am Höchster MainuferDirektanregung
- 26. November 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 96 WochenSTST 2226Hotelschiffsanlegestelle am Höchster MainuferStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab