Scheinbar ungenutzte Grünfläche, Ecke Leipziger Straße/Rohmerstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat prüft die Möglichkeit, auf der kleinen Grünfläche an der Rohmerstraße/Ecke Leipziger Straße einen Blühstreifen zu entwickeln, da zahlreiche Leitungen das Pflanzen von Bäumen verhindern. Ziel ist es, die Fläche sinnvoll zu nutzen und die Biodiversität zu fördern.
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Neues zu Leipziger Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Die kleine Grünfläche in der Rohmerstraße/Ecke Leipziger Straße befindet sich in städtischem Besitz. Für diesen Bereich existiert ein Gesamttrassenplan, aus dem hervorgeht, dass im Bereich des besagten Grünstreifens zahlreiche Leitungen verlaufen, die dem Pflanzen von Bäumen entgegenstehen. Aus Sicht des zuständigen Fachamtes ist hier jedoch die Entwicklung eines Blühstreifens möglich. Der Magistrat prüft nun die Rahmenbedingungen für eine Umsetzung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2021OFOF 194/2Scheinbar ungenutzte Grünfläche, Ecke Leipziger Straße/RohmerstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. November 2021VV 222Scheinbar ungenutzte Grünfläche, Ecke Leipziger Straße/RohmerstraßeAnfrage
- 28. Februar 2022STST 514Scheinbar ungenutzte Grünfläche, Ecke Leipziger Straße/RohmerstraßeStellungnahme
- 16. September 2022Sie sind hierSTST 2094Scheinbar ungenutzte Grünfläche, Ecke Leipziger Straße/RohmerstraßeStellungnahme
- 22. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 84 WochenSTST 1070Scheinbar ungenutzte Grünfläche, Ecke Leipziger Straße/RohmerstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab