Scheinbar ungenutzte Grünfläche, Ecke Leipziger Straße/Rohmerstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Nutzung und den Besitz einer Grünfläche an der Ecke Leipziger Straße/Rohmerstraße zu prüfen. Ziel ist es, ein Bepflanzungskonzept zu entwickeln und die Möglichkeit von Baumpflanzungen oder Blühstreifen zu evaluieren.
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Zu dieser Straße geht es weiter
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Neues zu Leipziger Straße per E-MailFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die auf dem Foto erkennbare Grünfläche in städtischem Besitz ist und hier ein Bepflanzungskonzept vorliegt. Sollte die Fläche durch die Stadt bewirtschaftet werden, wird der Magistrat zudem gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit von Baumpflanzungen oder der Entwicklung eines Blühstreifens besteht.
Begründung
Informationsbedarf.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2021OFOF 194/2Scheinbar ungenutzte Grünfläche, Ecke Leipziger Straße/RohmerstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. November 2021Sie sind hierVV 222Scheinbar ungenutzte Grünfläche, Ecke Leipziger Straße/RohmerstraßeAnfrage
- 28. Februar 2022STST 514Scheinbar ungenutzte Grünfläche, Ecke Leipziger Straße/RohmerstraßeStellungnahme
- 16. September 2022STST 2094Scheinbar ungenutzte Grünfläche, Ecke Leipziger Straße/RohmerstraßeStellungnahme
- 22. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 84 WochenSTST 1070Scheinbar ungenutzte Grünfläche, Ecke Leipziger Straße/RohmerstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen