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Scheinbar ungenutzte Grünfläche, Ecke Leipziger Straße/Rohmerstraße

Vorlagentyp: V
84 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Nutzung und den Besitz einer Grünfläche an der Ecke Leipziger Straße/Rohmerstraße zu prüfen. Ziel ist es, ein Bepflanzungskonzept zu entwickeln und die Möglichkeit von Baumpflanzungen oder Blühstreifen zu evaluieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Leipziger Straße — 20 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die auf dem Foto erkennbare Grünfläche in städtischem Besitz ist und hier ein Bepflanzungskonzept vorliegt. Sollte die Fläche durch die Stadt bewirtschaftet werden, wird der Magistrat zudem gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit von Baumpflanzungen oder der Entwicklung eines Blühstreifens besteht.

Begründung

Informationsbedarf.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Oktober 2021OFOF 194/2Scheinbar ungenutzte Grünfläche, Ecke Leipziger Straße/RohmerstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 3. November 2021Sie sind hier
    VV 222Scheinbar ungenutzte Grünfläche, Ecke Leipziger Straße/Rohmerstraße
    Anfrage
  3. 28. Februar 2022STST 514Scheinbar ungenutzte Grünfläche, Ecke Leipziger Straße/RohmerstraßeStellungnahme
  4. 16. September 2022STST 2094Scheinbar ungenutzte Grünfläche, Ecke Leipziger Straße/RohmerstraßeStellungnahme
  5. 22. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 84 WochenSTST 1070Scheinbar ungenutzte Grünfläche, Ecke Leipziger Straße/RohmerstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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