Die traffiQ wird aufgefordert, den Stadtverordnetenbeschluss vom 17.06.2021, § 145, bis spätestens 01.07.2022 umzusetzen
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses zur Linie 38 und der Notwendigkeit, eine Warteposition am Endpunkt Atzelberg West zu nutzen. Dies soll die Attraktivität der Linie 38 und die Anschlussmöglichkeiten an die U-Bahn verbessern.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Seckbacher Landstraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Erneute Nachfrage zur Schulwegsicherung in der Wöllstädter Straße18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Abruf von Investitionskostenzuschüssen für das Haushaltsjahr 2026 im Rahmen der Neuvergabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages gem. VO (EG) 1370/2007 über die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt an die19.06.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Seckbacher Landstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Linie 38 erfüllt die Zu- und Abbringerfunktion zu bzw. von den U-Bahnen der Linie U4 an der Seckbacher Landstraße. Attraktive Umsteigezeiten sind wesentlich für die Entscheidung zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Im Interesse attraktiver Anschlüsse mit den U-Bahnen in beiden Fahrtrichtungen ist die Nutzung einer Warteposition am temporären Endpunkt Atzelberg West notwendig. Ohne Nutzung dieser Warteposition ist die Herstellung attraktiver Anschlüsse sowohl von der U-Bahn (aus Richtung Innenstadt) und gleichzeitig auch zur U-Bahn (in Richtung Innenstadt) nicht möglich. Bei Wegfall der Haltestelle, wie vom Ortsbeirat angeregt, entstehen sehr ungünstige Anschlusssituationen für die Fahrgäste und die Attraktivität der Linie 38 würde stark leiden.
Im Gegensatz zur aktuellen Umleitungssituation ist in der Normalsituation eine Bedienung des Atzelbergs als Ringlinie bei der großen Mehrheit der Fahrten möglich. Dies ist in der Umleitungssituation aufgrund des verkürzten Linienwegs nicht möglich. Bei einer geringen Anzahl an Fahrten muss in der Normalsituation der Ring über den Atzelberg zweimal befahren werden, um an der Seckbacher Landstraße in beiden Richtungen gute Anschlüsse mit der U-Bahn anbieten zu können.
Unter Beachtung der einminütigen Leerfahrzeit von der Ausstiegsposition zur Warte- und Einstiegsposition halten sich die Busse der Linie 38 in der Regel nur drei Minuten an der Endhaltestelle Atzelberg West auf. Eine sehr geringe Anzahl an Fahrten weicht mit einer Haltezeit von bis zu neun Minuten davon ab. Das Fahrpersonal ist verpflichtet, den Motor während dieser Zeit auszustellen. Es dient zur Kenntnis, dass zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021 der Betrieb der Linie 38 an Sonntagen von 11 bis 21 Uhr für die Dauer der Baumaßnahme Wilhelmshöher Straße auf dem Abschnitt Bornheim Mitte - Atzelberg West eingestellt wurde. In diesem Zeitraum kann die Linie M43 die Nachfrage vollständig decken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Februar 2022MM 26Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen zum Jahresfahrplan 2023 (ab 11.12.2022) - Gesamtnetz BusMagistratsvortrag
- 20. Februar 2022OFOF 236/11Die traffiQ wird aufgefordert, den Stadtverordnetenbeschluss vom 17.06.2021; § 145 bis spätestens 01.07.2022 umzusetzenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. März 2022OAOA 158Die traffiQ wird aufgefordert, den Stadtverordnetenbeschluss vom 17.06.2021, § 145, bis spätestens 01.07.2022 umzusetzen Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 26Anregung
- 9. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 2018Die traffiQ wird aufgefordert, den Stadtverordnetenbeschluss vom 17.06.2021, § 145, bis spätestens 01.07.2022 umzusetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab