Schaffung zusätzlicher Parkplätze vor der Liegenschaft Wiener Straße 42
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Schaffung zusätzlicher Parkplätze vor der Liegenschaft Wiener Straße 42 wurde vorgeschlagen. Der Magistrat lehnt den Vorschlag ab, da die Nutzung des öffentlichen Raumes die Gehwegbreite verringern würde, was gegen die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen verstößt. Eine ausreichende Gehwegbreite von mindestens 2,50 m ist notwendig für die barrierefreie Nutzung.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Wiener Straße — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Behinderungen der Straßenbahnlinien 15 und 16 durch falsch abgestellte Fahrzeuge in der Offenbacher Landstraße21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Installation dynamischer Fahrgastanzeigen im östlichen Oberrad29.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Schutz des Geländes der Gruneliusschule in der Wiener Straße 13 vor Vandalismus19.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Wiener Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Nutzung des öffentlichen Raumes vor der Liegenschaft Wiener Straße 42 ginge mit einer Verringerung der Gehwegbreite einher. Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) und der gültigen Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) ist eine Breite von mindestens 2,50 m zwingend erforderlich, um die uneingeschränkte - insbesondere barrierefreie - Nutzung des Gehweges zu gewährleisten. Vorliegend reicht die verbleibende Gehwegbreite nicht aus, um die vorhandene Aufpflasterung im Bereich des Gehweges als Parkfläche zu nutzen. Der Anregung wird aus den genannten Gründen nicht entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2023OFOF 816/5Schaffung zusätzlicher Parkplätze vor der Liegenschaft Wiener Straße 42Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 16. Juni 2023OMOM 4113Schaffung zusätzlicher Parkplätze vor der Liegenschaft Wiener Straße 42Direktanregung
- 2. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2015Schaffung zusätzlicher Parkplätze vor der Liegenschaft Wiener Straße 42Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab