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Keine ausreichenden Kindergartenplätze im schnell wachsenden Familienstadtteil Kalbach-Riedberg

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1838

Betreff: Keine ausreichenden Kindergartenplätze im schnell wachsenden Familienstadtteil Kalbach-Riedberg Am 23.06.2017 fand eine Sitzung des Ortsbeirats12 Kalbach -Riedberg statt. Zu dieser Sitzung waren Vertreter des Dezernats für Integration und Bildung als auch des Stadtschulamtes, 40.34 Planung und Service geladen, um die in der Allgemeinen Bürgerfragestunde zu berichten und die Unterversorgung an Plätzen für Kinder im Alter von drei bis sechs der Familien auf dem Riedberg zu thematisieren. Eine umfassende Darstellung der Entwicklung von Betreuungsangeboten und der Rahmenbedingungen für die Realisierung von Ausbaumaßnahmen hat stattgefunden. Sowohl Ortsbeiratsmitglieder als auch Bürger haben eine Antwort auf alle Fragestellungen erhalten, die öffentlich in diesem Rahmen gestellt wurden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Mai 2017OFOF 154/12Keine ausreichenden Kindergartenplätze im schnell wachsenden Familienstadtteil Riedberg?Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 16. Mai 2017OFOF 172/12Keine ausreichenden Kindergartenplätze im schnell wachsenden Familienstadtteil KalbachRiedbergOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
  3. 19. Mai 2017OMOM 1665Keine ausreichenden Kindergartenplätze im schnell wachsenden Familienstadtteil KalbachRiedbergDirektanregung
  4. 18. September 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 1838Keine ausreichenden Kindergartenplätze im schnell wachsenden Familienstadtteil Kalbach-Riedberg
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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