Ehemaliges Tibethaus
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1718
Betreff: Ehemaliges Tibethaus Die Liegenschaft Tibethaus befindet sich auf einem Grundstück mit 2 Zugängen (Friesengasse 13 und Kaufunger Straße 4 /Flurstück 256/67). Die Liegenschaft des ehemaligen Tibethauses steht nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt. Das Areal wurde veräußert und ist für eine Wohnbebauung vorgesehen. Das Mädchenbüro Milena e.V. befindet sich im Neugründerverfahren der Stadt Frankfurt als zukünftiger Träger einer Kindertageseinrichtung mit einem stadtweiten Angebot und ist derzeit in Frankfurt auf Liegenschaftssuche für eine zweigruppige Kindertageseinrichtung mit 10 Plätzen für Kinder unter drei Jahren und 20 Plätzen für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren. Dieser "Neugründer" hat bereits ein Objekt im Europaviertel gefunden und steht mit dem Stadtschulamt im Hinblick auf eine Prüfung der Eignung als Kindertageseinrichtung in Kontakt. Sollte von Trägerseite Interesse an einer alternativen Liegenschaft bestehen, steht es ihm frei sich mit dem neuen Eigentümer der Kaufunger Straße 4 über die mögliche Berücksichtigung einer zwei gruppigen Kita bei der Gebäudeplanung in Verhandlungen zu begeben. Von einer zeitnahen Realisierung einer Kita an dem Standort Kaufunger Straße 4 ist derzeit nicht auszugehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. April 2018OFOF 545/2TibethausOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Mai 2018OMOM 3170Ehemaliges TibethausDirektanregung
- 3. September 2018Sie sind hierSTST 1718Ehemaliges TibethausStellungnahme
- 7. November 2018OFOF 700/2Auf der Suche: Milena e. V. im Neugründerverfahren und der Magistrat in der WahrheitsfindungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. November 2018OFOF 713/2Haushalt 2019 Produktbereich: 10 Wahlen und übergeordnete Angelegenheiten Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Flüchtlingscafé MilenaOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. November 2018OMOM 3951Auf der Suche: Milena e. V. im Neugründerverfahren und der Magistrat in der WahrheitsfindungDirektanregung
- 26. November 2018EAEA 214Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Flüchtlingscafé MilenaEtatanregung
- 5. August 2019Antwort des Magistrats · nach 67 WochenSTST 1488Auf der Suche: Milena e.V. im Neugründerverfahren und der Magistrat in der WahrheitsfindungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab