Unterlassene Geschwindigkeitskontrollen in der Battonnstraße und der Stoltzestraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1709
Betreff: Unterlassene Geschwindigkeitskontrollen in der Battonnstraße und der Stoltzestraße Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten können in der Stoltzestraße keine Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Die Stoltzestraße ist für die verwendete Messtechnik insgesamt zu kurz. In der Battonnstraße wurde am 10.07.2018 in der Zeit von 07:58 - 10.00 Uhr eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Es passierten in dieser Zeit 342 Fahrzeuge die Örtlichkeit. Hiervon wurden lediglich 6 Verwarnungen ausgestellt. Die Übertretungsquote liegt bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h demnach bei 1,7 Prozent und ist somit nicht auffällig. Die Battonnstraße wird daher nicht in das ständige Messprogramm aufgenommen. Der Anregung kann deshalb nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. März 2018STST 573Bericht über Geschwindigkeitsmessungen im Bereich des Ortsbezirks 1Stellungnahme
- 21. Mai 2018OFOF 624/1Unterlassene Geschwindigkeitskontrollen in Battonnstraße und StoltzestraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Juni 2018OMOM 3239Unterlassene Geschwindigkeitskontrollen in der Battonnstraße und der StoltzestraßeDirektanregung
- 3. September 2018Sie sind hierSTST 1709Unterlassene Geschwindigkeitskontrollen in der Battonnstraße und der StoltzestraßeStellungnahme
- 29. März 2019Antwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 620Bericht über Geschwindigkeitsmessungen im Bereich des Ortsbezirks 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab