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Zeilsheim: Sachstand für eine Kita in der West-Höchster Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
254 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1649

Betreff: Zeilsheim: Sachstand für eine Kita in der West-Höchster Straße Im Zuge der Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungssituation in Zeilsheim wurde im Jahr 2012 in Zusammenarbeit mit Stadtteilvertretern, örtlichen freien Trägern und verschiedenen Ämtern in einem Arbeitskreis nach Lösungen gesucht. Unter anderem war ein Standort in der West-Höchster Straße in der Prüfung. Das Grundstück lag im Landschaftsschutzgebiet (LSZG) Zone 1 und außerhalb der Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 831. Eine Bebauung war daher nicht genehmigungsfähig. Es wurden die ersten Schritte zur Änderung der Bebauungssituation eingeleitet. Parallel dazu wurde ein Standort in der Blauländchenstraße geprüft. Nach dem dieser Standort baurechtlich als sofort genehmigungsfähig eingestuft wurde, konnte dort eine der sechs Modulbau-Kitas beschleunigt gebaut werden. Von dem mehrjährigen Verfahren zur Herstellung der Bebaubarkeit der Fläche in der West-Höchster Straße wurde deshalb Abstand genommen, da die Argumentation des dringlichen Bedarfs nicht mehr gegeben war. Vorausschauend Flächen aus der Landschaftsschutzzone herauszulösen ist nicht im Sinne der Schutzzonen und daher nicht zulässig. Insgesamt hat sich die Versorgungssituation in Zeilsheim entspannt. In der Maßnahmenplanung für den Planungsbezirk wird in der Rombergstraße (Evangelische Gemeinde Zeilsheim) nach Abriss ein Neubau mit einer Erweiterung des Platzangebotes entstehen. Des Weiteren ist im Oktober/November 2016 der Kita-Neubau in der Blauländchenstraße (ASB Lehrerkooperative) mit 48 Plätzen für Kinder unter drei Jahren und 42 Plätzen für Kindergartenkinder in Betrieb gegangen. In der Lenzenbergstraße entstehen weitere 11 Plätze für Krippenkinder in der Trägerschaft der Ev. Gemeinde Zeilsheim im Frankfurter Sofortprogramm. Mit diesen Maßnahmen und den Bestandseinrichtungen wird in Zeilsheim im Kindergartenbereich aktuell eine Versorgung von 94% erreicht; das sind rein rechnerisch 30 Plätze unter einer 100% Versorgung. Im Bereich der unter Dreijährigen wird eine Versorgung von 32% erreicht, hier sind es rein rechnerisch 33 Plätze unter der 40% Versorgungsquote im Stadtteil. Falls sich in der Auslastung der Einrichtungen auch nach Inbetriebnahme der aktuellen Ausbaumaßnahmen eine Unterversorgung des Planungsbezirks Zeilsheim abzeichnen sollte, kann perspektivisch die Versorgung ggf. über eine weitere Sofortprogramm-Maßnahme gesichert werden. Ein weiterer Kita-Neubau für Zeilsheim lässt sich aus dieser Versorgungslage nicht begründen. Das Grundstück in der West-Höchster Straße wird daher als Kita-Standort nicht weiterverfolgt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Januar 2012OFOF 256/6Kitas im Frankfurter WestenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 14. Februar 2012OMOM 880Kitas im Frankfurter WestenDirektanregung
  3. 17. April 2012VV 352Zeilsheim: Alternativer Standort für Kita-Neubau „Klosterhofstraße“Anfrage
  4. 7. Mai 2012STST 655Kitas im Frankfurter WestenStellungnahme
  5. 2. Juli 2012STST 1007Zeilsheim: Alternativer Standort für Kita-Neubau "Klosterhofstraße"Stellungnahme
  6. 4. Oktober 2013BB 495Zeilsheim: Planungen für Kita-Neubau in der West-Höchster Straße intensivierenMagistratsbericht
  7. 11. August 2016OFOF 132/6Zeilsheim: Sachstand für eine Kita in der West-Höchster StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  8. 30. August 2016VV 106Zeilsheim: Sachstand für eine Kita in der West-Höchster StraßeAnfrage
  9. 5. Dezember 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 254 Wochen
    STST 1649Zeilsheim: Sachstand für eine Kita in der West-Höchster Straße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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