Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Zeilsheim: Alternativer Standort für Kita-Neubau "Klosterhofstraße"

Vorlagentyp: STMagistrat
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Blauländchenstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.08.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Blauländchenstraße per E-Mail

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007

Betreff: Zeilsheim: Alternativer Standort für Kita-Neubau "Klosterhofstraße" Der an der Blauländchenstraße befindliche Abenteuerspielplatz mit Bolzplatz befindet sich baurechtlich im Außenbereich, ist aber nicht Bestandteil der angrenzenden Landschafsschutzzone. Aus erschließungsrechtlicher Sicht ist eine Bebauung der Fläche grundsätzlich möglich. Im Rahmen der Baumaßnahme ist je nach Gestaltung eine Verlängerung des Gehweges auf der westlichen Straßenseite der Blauländchenstraße erforderlich. Auf dem Grundstück befinden sich umfangreiche Baumbestände, so dass die Belange der Unteren Naturschutzbehörde betroffen sind. Grundsätzlich hat die Untere Naturschutzbehörde einer Bebauung dieser Fläche zugestimmt, sofern im weiteren Verfahren frühzeitig die weiteren Details zum Schutz und Ausgleich der Bäume eingebracht und abgestimmt werden. Vor diesem Hintergrund scheint eine Bebauung des Abenteuerspielplatzes möglich, eine endgültige Aussage und baurechtliche Beurteilung kann erst nach Vorlage detaillierter Planungen durch die Bauaufsichtsbehörde erfolgen. Eine Verlagerung des Bolzplatzes auf die unbebaute Fläche an der Klosterhofstraße am " Alten Friedhof" wird durch das verwaltende Grünflächenamt als kritisch eingestuft, da sich diese Fläche direkt an der Wohnbebauung befindet und mit Problemen der Anwohner aufgrund der Lärmbelästigung durch die Jugendlichen zu rechnen ist. Der vorgeschlagene Grundstückstausch wird aus diesem Grund vom Grünflächenamt abgelehnt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. Juli 2012 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 352 — Anfrage vom 17. April 2012.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen