Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Längerfristige Planung der Nahversorgung im Stadtteil Riedberg

Vorlagentyp: STMagistrat
64 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Riedbergplatz — 18 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.09.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Riedbergplatz per E-Mail

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 161

Betreff: Längerfristige Planung der Nahversorgung im Stadtteil Riedberg Nach eingehender Prüfung sieht der Magistrat keinen Anlass, ein aktualisiertes Einzelhandelsgutachten einzuholen. Das Gutachten des GfK PRISMA Instituts aus dem Jahr 2004 trifft seine Prognosen für den Zeithorizont 2017. Es geht dabei überwiegend von Rahmendaten aus, die bis heute keine Veränderung erfahren haben. Dabei ist in erster Linie die Bevölkerungszahl anzuführen. Die Zielgröße von 15.000 Einwohnern im Stadtteil Riedberg wurde seit dem Beschluss über die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (§ 6680 STVV vom 12.09.1996) nicht geändert. Die allgemeinen Entwicklungen im Bereich des Einzelhandels seit dem Jahr 2004 würden nach Einschätzung des Magistrats bei einer Fortschreibung des Gutachtens zu keinen erheblichen Änderungen im Hinblick auf die empfohlene Verkaufsfläche führen. Auch das angesprochene Einkaufsverhalten mit der Konzentration der Einkäufe auf das Wochenende bietet keinen Anlass, das Ergebnis des Gutachtens grundsätzlich in Frage zu stellen. Ein zu Stoßzeiten beobachteter Mangel an Stellplätzen ist noch kein Indiz dafür, dass es einen zusätzlichen Bedarf an weiteren Verkaufsflächen gibt. Dieser Umstand ist dann eher eine Frage des Einkaufskomforts und weniger eine Frage, ob die Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs gesichert ist. Der Magistrat geht davon aus, dass die vorhandenen und geplanten Verkaufsflächen im Bereich des Einzelhandels in ausreichendem Maße vorhanden sind bzw. sein werden, um dem planerischen Anspruch nach Sicherung der Grundversorgung der Bevölkerung gerecht zu werden. Von daher nimmt der Magistrat auch Abstand von der Ausweisung weiterer Flächen für den großflächigen Einzelhandel. Die Konzentration des Einzelhandels rund um den Riedbergplatz ist planerisch gewollt, um einerseits das Stadtteilzentrum zu beleben und anderseits die Wohnquartiere vor zusätzlichem Verkehr zu bewahren. Die Ausweisung weiterer, großflächiger Einzelhandelsflächen wäre auch unter diesem Gesichtspunkt kontraproduktiv. Das Einzelhandelsgutachten des GfK PRISMA Instituts aus dem Jahr 2004 hat für die Nahversorgung des Stadtteils Riedberg einen Verkaufsflächenbedarf von insgesamt 5.030 m2 im Jahr 2017 ermittelt. Davon wurden bis zu 4.450 m2 für das Riedbergzentrum empfohlen. Derzeitiger Bestand sind (einschließlich der aktuell beantragten Flächen) Einzelhandelsflächen mit ca. 7.000 m2 Verkaufsfläche, davon 4.823 m2 im Riedbergzentrum. Die gutachterlich empfohlene Verkaufsfläche wird damit bereits heute überschritten. Die Überschreitung der Verkaufsfläche ist darauf zurückzuführen, dass die Ansiedlung von nicht großflächigem Einzelhandel nur begrenzt gesteuert werden kann. Grundsätzlich besteht weiterhin die Möglichkeit - unter Einhaltung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen - in den noch anstehenden Bauvorhaben quartiersbezogenen Einzelhandel (z. B. Bäckerei, Kiosk, Obst- /Gemüseladen), kleinere Dienstleister oder Gastronomie einzurichten. Es war zu keinem Zeitpunkt planerisch beabsichtigt, die Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs im Wege der Bauleitplanung zu limitieren oder gar zu verhindern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Oktober 2013OFOF 288/12Längerfristige Planung der Nahversorgung im Stadtteil RiedbergOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 1. November 2013OMOM 2652Längerfristige Planung der Nahversorgung im Stadtteil RiedbergDirektanregung
  3. 3. Februar 2014Sie sind hier
    STST 161Längerfristige Planung der Nahversorgung im Stadtteil Riedberg
    Stellungnahme
  4. 26. September 2014OFOF 389/12Längerfristige Planung der Nahversorgung im Stadtteil RiedbergOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 10. Oktober 2014OMOM 3571Längerfristige Planung der Nahversorgung im Stadtteil RiedbergDirektanregung
  6. 12. Januar 2015Antwort des Magistrats · nach 64 WochenSTST 55Längerfristige Planung der Nahversorgung im Stadtteil RiedbergStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen