Zweiter Fußgängerüberweg in der Eulengasse
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Zusammenfassung
Der Magistrat lehnt die Einrichtung eines zweiten Fußgängerüberwegs in der Eulengasse ab, da dies die Verkehrssicherheit negativ beeinflussen könnte. In Tempo-30-Zonen sind Fußgängerüberwege in der Regel nicht notwendig und könnten zu einer erhöhten Geschwindigkeit der Fahrzeuge führen.
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Eulengasse — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Errichtung von weiteren Trinkbrunnen in Bornheim und Ostend18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in Bornheim und Ostend16.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Eulengasse per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Eulengasse ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone. In Tempo-30-Zonen sind Fußgängerüberwege (FGÜ) in der Regel entbehrlich, wobei in der Eulengasse bereits an einer Stelle von diesem strengen Maßstab abgewichen wurde.
Unabhängig von dieser rechtlichen Feststellung, kann die Einrichtung eines weiteren FGÜ im Bereich der Eulengasse einen negativen Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben. In Tempo-30-Zonen dürfen sich Kraftfahrzeugführende nur mit geringer Geschwindigkeit bewegen und haben jederzeit mit unachtsam die Fahrbahn querenden zu Fuß Gehenden (insbesondere Kindern) zu rechnen.
Die Einrichtung eines FGÜ in einer Tempo-30-Zone kann insofern kontraproduktiv sein, weil sie die stets erforderliche erhöhte Aufmerksamkeit des Kraftfahrzeugführenden auf einen begrenzten Bereich am FGÜ reduzieren kann. Darüber hinaus erhält dieser in einer Tempo-30-Zone widersprüchliche und damit unter Verkehrssicherheitsaspekten kontraproduktive Signale, wenn ihm für Tempo-30-Zonen atypische Verkehrszeichen /-einrichtungen begegnen, die eher den Eindruck erwecken, sich auf einer Straße des übergeordneten Netzes mit Tempo 50 zu befinden.
FGÜs in Tempo-30-Zonen können in Folge einzelne Verkehrsteilnehmende eher zu einer schnelleren als langsameren Fahrweise verleiten, sodass auch unter diesem Gesichtspunkt die Einrichtung von FGÜs in Tempo-30-Zonen den Interessen der Verkehrssicherheit widerspricht.
Die Einrichtung eines zweiten FGÜ im Bereich der Eulengasse würde mit großer Wahrscheinlichkeit die vom Ortsbeirat geschilderten Problemlagen eher verstärken und wird daher abgelehnt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2022OFOF 157/4Zweiter Fußgängerüberweg in der EulengasseOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 10. März 2022OFOF 173/4Zweiter Fußgängerüberweg in der EulengasseOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. März 2022OMOM 1784Zweiter Fußgängerüberweg in der EulengasseDirektanregung
- 15. März 2022OMOM 1777Zweiter Fußgängerüberweg in der EulengasseDirektanregung
- 8. Juli 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1599Zweiter Fußgängerüberweg in der EulengasseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab