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Einbahnstraßenregelung in der unteren Gabelsbergerstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
27 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2016, ST 1599

Betreff: Einbahnstraßenregelung in der unteren Gabelsbergerstraße Zu 1.: Kontrollen im fließenden Verkehr, die gezielt zur Bekämpfung von Unfallschwerpunkten stattfinden, führt grundsätzlich die Landespolizei durch. Wird im Rahmen der Streifentätigkeit seitens der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit ein Fehlverhalten festgestellt, wird konsequent unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes geahndet.

Zu 2. und 3.: Die Verengung des Einfahrtsbereiches von der Günthersburgallee in die Gabelsbergerstraße mittels Absperrung ist nicht möglich, da bis zur Ausfahrt aus der Tiefgarage der Liegenschaft Gabelsbergerstraße 2 "Zweirichtungsverkehr" zulässig ist, um insbesondere die Lärm- und Abgasbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner zu minimieren. Auch eine bauliche Lösung durch Umbau der Ausrundung ist nicht realisierbar, weil das Befahren der Rettungswege für Brandschutz und Rettungsdienste unmöglich würde.

Zu 4.: Die derzeitige Verkehrsführung wurde in Absprache mit dem Ortsbeirat eingeführt, um den Schleichverkehr zwischen der Hartmann-Ibach-Straße und der Rothschildallee zu unterbinden. Vor diesem Hintergrund kann der Anregung, die Einbahnstraßenregelung zwischen der Germaniastraße und der Günthersburgallee aufzuheben, nicht entsprochen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Mai 2016OFOF 45/3Einbahnstraßenregelung Untere GabelsbergerstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 19. Mai 2016OFOF 23/3Einbahnstraßenregelung Untere GabelsbergerstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 8. September 2016OMOM 539Einbahnstraßenregelung in der unteren GabelsbergerstraßeDirektanregung
  4. 25. November 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 Wochen
    STST 1599Einbahnstraßenregelung in der unteren Gabelsbergerstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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