Einbahnstraßenregelung in der unteren Gabelsbergerstraße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2016, OM 539 entstanden aus Vorlage: OF 45/3 vom 19.05.2016
Betreff: Einbahnstraßenregelung in der unteren Gabelsbergerstraße Der Magistrat wird gebeten, die Situation in der unteren Gabelsbergerstraße noch einmal zu prüfen und rechtzeitig den zukünftig dort verlaufenden Schulweg der ausgelagerten Merianschule zu sichern. Insbesondere soll bis zur Umsetzung der bereits beschlossenen baulichen Maßnahmen geprüft werden, 1. ob das häufige Fahren gegen die Einbahnstraße unterbunden werden kann (Gibt es hier gar Zugeständnisse für Anwohner, geht man seitens der Verkehrsüberwachung mit Toleranz gegenüber dem Fehlverhalten um?); 2. ob eine provisorische Absperrung die Einfahrt in die Gabelsbergerstraße aus der Günthersburgallee verengen kann; 3. ob eine Gehwegnase oder eine Ausbuchtung zwischen der Gabelsbergerstraße und der Günthersburgallee vorgebaut werden kann, um zumindest das illegale Abbiegen zu erschweren; 4. ob im unteren Teil der Gabelsbergerstraße die Einbahnstraßenregelung aufgehoben werden kann (bis Einmündung Germaniastraße), damit Fußgänger, Fahrr adfahrer und Kinder zumindest damit rechnen müssen, dass Autos in die Günthersburgallee einbiegen.
Begründung: Spätestens wenn nach dem Sommer der Schulweg zur ausgelagerten Merianschule dort entlang führt, kann das häufige gegen die Einbahnstraße Fahren nicht mehr toleriert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2016OFOF 45/3Einbahnstraßenregelung Untere GabelsbergerstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Mai 2016OFOF 23/3Einbahnstraßenregelung Untere GabelsbergerstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. September 2016Sie sind hierOMOM 539Einbahnstraßenregelung in der unteren GabelsbergerstraßeDirektanregung
- 25. November 2016Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1599Einbahnstraßenregelung in der unteren GabelsbergerstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats