Bäume am Erlenbruch erhalten
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat sich mit der Frage der Baumfällungen am Erlenbruch beschäftigt und festgestellt, dass die Kastanien im landschaftsplanerischen Begleitplan als fällend gekennzeichnet sind. Die Autobahn GmbH wird Baumfällungen nur vorhabenbezogen durchführen, sodass die genannten Bäume in der Fällperiode 2022/2023 nicht gefällt werden.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Lahmeyerstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.
- Unzureichende Baustellenplanung für Radfahrer im Riederwald08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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- Fragen zum Neubau der Europäischen Schule und der Nordmainischen S-Bahn21.02.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Lahmeyerstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Vorhabenträgerin für das Projekt Riederwaldtunnel ist die Autobahn GmbH des Bundes. Die Kastanien in der Straße Am Erlenbruch, zwischen der Schäfflestraße und der Lahmeyerstraße, sind im landschaftsplanerischen Begleitplan als zu fällend gekennzeichnet. Der Plan ist als Anlage 12 Teil der Planfeststellungsunterlagen und ist mit Beschluss des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 18.12.2019 rechtskräftig. Eine Genehmigung vonseiten der Stadt Frankfurt am Main ist nicht vorgesehen und kann entsprechend auch nicht zurückgenommen werden.
Der Magistrat hat die Autobahn GmbH um eine Stellungnahme zur Sache gebeten. Diese hat mitgeteilt, dass sie auch in Zukunft Baumfällungen "vorhabenbezogen" durchführen wird. Das bedeutet, dass nur die Bäume des jeweiligen Bauabschnitts gefällt werden, die im Zuge der Baufeldfreimachung im Korridor der zukünftigen Tunneltrasse liegen.
Daher werden die vom Ortsbeirat genannten Bäume in der Straße am Erlenbruch nicht in der Fällperiode 2022/2023 gefällt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Dezember 2021OFOF 155/11Bäume am Erlenbruch erhaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Januar 2022OAOA 119Bäume am Erlenbruch erhaltenAnregung
- 8. Juli 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 1567Bäume am Erlenbruch erhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab