Maßnahme zur Verkehrsberuhigung am Prüfling
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Im Prüfling — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Erneuerung des Straßenabschnitts Im Prüfling vor dem Bethanien-Krankenhaus18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Weiterer Behindertenparkplatz Im Prüfling vor der Bornheim Apotheke18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bäume an vorhandenen Baumstandorten nachpflanzen27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1531
Betreff: Maßnahme zur Verkehrsberuhigung am Prüfling Eine Aufpflasterung des Einmündungsbereichs "Im Prüfling / Comeniusstraße" würde zu einer weiteren Lärmquelle führen. Um dies zu vermeiden, wird der Einmündungsbereich "Im Prüfling / Comeniusstraße" durch Gehwegnasen eingeengt. Würden diese Gehwegnasen kurzfristig umgesetzt werden, müssten sie im Rahmen der anstehenden Kanalsanierung wieder zurückgebaut werden. Die zukünftigen Gehwegnasen befinden sich im Bereich der anstehenden Baugrube der geplanten Kanalsanierung. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit werden die Gehwegnasen im Einmündungsbereich "Im Prüfling / Comeniusstraße" im Zuge der geplanten Deckenerneuerung Comeniusstraße umgesetzt. Aufgrund der baulichen und verkehrstechnischen Gegebenheiten sind Geschwindigkeitskontrollen nicht durchführbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Juni 2012OFOF 158/4Maßnahme zur Verkehrsberuhigung am PrüflingOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 12. Juni 2012OMOM 1280Maßnahme zur Verkehrsberuhigung am PrüflingDirektanregung
- 14. September 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1531Maßnahme zur Verkehrsberuhigung am PrüflingStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab