Weiterer Behindertenparkplatz Im Prüfling vor der Bornheim Apotheke
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung bezieht sich auf die Prüfung der Möglichkeit, einen weiteren Behindertenparkplatz vor der Bornheim Apotheke einzurichten. Dies soll den Zugang für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen verbessern und das Falschparken verhindern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 10.11.2026 antworten. Noch 11 Tage.Warum?
Im Prüfling — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Erneuerung des Straßenabschnitts Im Prüfling vor dem Bethanien-Krankenhaus18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bäume an vorhandenen Baumstandorten nachpflanzen27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Entsiegelung Kreuzung Burgstraße/Im Prüfling/Saalburgstraße12.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einrichtung eines weiteren Behindertenparkplatzes Im Prüfling vor der Bornheim Apotheke rechts, neben dem bereits vorhandenen Behindertenparkplatz, möglich ist.
Begründung:
Vor der Bornheim Apotheke befindet sich bereits ein Behindertenparkplatz. Rechts daneben stehen ein Halteverbotsschild sowie ein abgesenkter Bordstein, der Menschen mit Rollator oder Rollstuhl einen ebenerdigen Zugang zum Gehweg ermöglichen soll. Dieser Zugang wird jedoch regelmäßig durch falsch parkende Fahrzeuge blockiert. Betroffene Personen müssen dann seitlich links oder rechts an den Fahrzeugen vorbeigehen beziehungsweise vorbeifahren. Da sich dort ein schräger Bordstein beziehungsweise eine Stufe befindet und der dahinterliegende Steinblock sehr dicht am Mülleimer steht, ist das Passieren ohnehin erschwert. Zusätzlich werden in diesem Bereich häufig E-Scooter, Fahrräder oder Motorräder abgestellt. Dadurch ist ein Durchkommen an dieser Stelle kaum möglich. Durch das Einrichten eines Doppelparkplatzes mit einer deutlichen blauen Markierung und einem schraffierten Bereich in der Mitte soll das Falschparken verhindert und der Zugang auf den Gehweg durchgängig ermöglicht werden.
Gut sichtbare Markierung eines Behindertenparkplatzes.
Foto: privat
Begründung
Vor der Bornheim Apotheke befindet sich bereits ein Behindertenparkplatz. Rechts daneben stehen ein Halteverbotsschild sowie ein abgesenkter Bordstein, der Menschen mit Rollator oder Rollstuhl einen ebenerdigen Zugang zum Gehweg ermöglichen soll. Dieser Zugang wird jedoch regelmäßig durch falsch parkende Fahrzeuge blockiert. Betroffene Personen müssen dann seitlich links oder rechts an den Fahrzeugen vorbeigehen beziehungsweise vorbeifahren. Da sich dort ein schräger Bordstein beziehungsweise eine Stufe befindet und der dahinterliegende Steinblock sehr dicht am Mülleimer steht, ist das Passieren ohnehin erschwert. Zusätzlich werden in diesem Bereich häufig E-Scooter, Fahrräder oder Motorräder abgestellt. Dadurch ist ein Durchkommen an dieser Stelle kaum möglich. Durch das Einrichten eines Doppelparkplatzes mit einer deutlichen blauen Markierung und einem schraffierten Bereich in der Mitte soll das Falschparken verhindert und der Zugang auf den Gehweg durchgängig ermöglicht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Juli 2026OFOF 41/4Weiterer Behindertenparkplatz Im Prüfling vor der Bornheim ApothekeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, CDU
- 18. August 2026Sie sind hierOMOM 388Weiterer Behindertenparkplatz Im Prüfling vor der Bornheim ApothekeDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats