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Maßnahme zur Verkehrsberuhigung am Prüfling

Vorlagentyp: OM
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1280 entstanden aus Vorlage: OF 158/4 vom 12.06.2012

Betreff: Maßnahme zur Verkehrsberuhigung am Prüfling Der Magistrat wird gebeten, den vorhandenen Zebrastreifen am Anfang des Prüflings zu erhöhen bzw. aufzupflastern (Fahrbahnerhöhung) und die Schilder "Durchfahrt verboten/Anlieger frei" deutlich zu positionieren, um den Durchgangsverkehr zu unterbinden. Dies sollte zeitnah und unabhängig von der Sanierung der Comeniusstraße geschehen, da diese erst frühestens für 2013 geplant ist.

Begründung: Die teilweise sehr hohen Geschwindigkeiten in der Straße Im Prüfling können dadurch etwas herausgenommen werden. Die sehr hohen Geschwindigkeiten in der Tempo-30-Zone und Anlieger frei-Zone haben sich durch den Wegfall der Straßenbahnverkehrsinsel in der Straße Im Prüfling ergeben, wodurch die Straße breiter geworden ist. Der Eindruck der freien Geradeausfahrt von der Burgstraße aus wird zu oft zum sehr schnellen Fahren genutzt. Der Durchgangsverkehr, obwohl die Straße Im Prüfling (unterer Teil) nicht als Durchgangsstraße konzipiert ist, hat massiv zugenommen. Fast alle Fahrzeuge benutzen diesen Weg Richtung Seckbach. Ein Sicherheitsvorteil für Fußgänger und Radfahrer würde sich durch diese Maßnahme auch ergeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Juni 2012OFOF 158/4Maßnahme zur Verkehrsberuhigung am PrüflingOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
  2. 12. Juni 2012Sie sind hier
    OMOM 1280Maßnahme zur Verkehrsberuhigung am Prüfling
    Direktanregung
  3. 14. September 2012Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1531Maßnahme zur Verkehrsberuhigung am PrüflingStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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