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U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Station "Holzhausenstraße" wurde unter Berücksichtigung der Anforderungen aus der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) im Jahr 2008 mit 2 Aufzügen nachgerüstet. Die Inbetriebnahme der Aufzüge erfolgte durch die Technische Aufsichtsbehörde, TAB, basierend auf Sachverständigen Prüfungen ohne Einschränkungen. Somit wurde auch die lokal begrenzte Unterschreitung der Bahn-steigbreite akzeptiert und der Betrieb genehmigt. Die Station wurde zusätzlich brandschutztechnisch nachgerüstet und die Maßnahmen wurden von einer Brandschutzsachverständigen sowie der TAB abgenommen. Das steigende Fahrgastaufkommen wird regelmäßig kontrolliert und es besteht kein Sicherheitsrisiko. Eine Nachrüstung von zusätzlichen Treppenhäusern ist aktuell nicht notwendig. Die Hessische Bauordnung und der Abschnitt zu Veranstaltungsräumen ist für Verkehrsbau-werke nicht maßgebend und muss deshalb auch nicht eingehalten werden, es gilt ausschließlich die BOStrab.

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