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Nied: Links- und rechtsseitiges Parken auf dem Gehweg in der Kolpingstraße erlauben sowie einen zusätzlichen Parkplatz einrichten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Ein grundsätzliches Gehwegparken kann in der Kolpingstraße nicht legalisiert werden, da die Restgehwegbreite nicht ausreichen würde. Das Passieren für zu Fuß Gehende, Rollstuhlfahrende oder Personen mit Kinderwagen könnte dadurch nicht mehr ermöglicht werden. Die Parkplätze im baulichen Seitenstreifen bleiben erhalten, aber auf den Gehwegen werden keine legalen Stellplätze eingerichtet. Gerade im Einmündungsbereich der Kolpingstraße von der Mainzer Landstraße kommend, sollte der Gehweg den querenden Fußgängern vorbehalten sein. In letzter Zeit gab es vermehrt Beschwerden hinsichtlich zugeparkter Gehwege und dem daraus resultierenden geringen Platz auf den Gehwegen. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.