Stand der Planung - Ehemaliges Institut für vergleichende Irrelevanz (IvI), Kettenhofweg 130/Ecke Senckenberganlage
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Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über den Stand der Planung des ehemaligen Instituts für vergleichende Irrelevanz. Die Baugenehmigung zur Nutzungsänderung ist weiterhin in Umsetzung, und es sind wesentliche Änderungen in der Ausführung erforderlich. Eine sichere Benutzbarkeit des Gebäudes kann derzeit nicht gewährleistet werden.
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Neues zu Senckenberganlage per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu 1.), 5.), 7):
Die am 22.05.2015 durch den Magistrat erteilte Baugenehmigung zur Nutzungsänderung in einen Beherbergungsbetrieb befindet sich weiterhin in Umsetzung. Nach aktuellem Planungsstand ist im Bereich des ehemaligen Hörsaals ein Restaurant angedacht. Aufgrund wesentlicher Veränderungen in der Ausführung ist ein Nachtrag zum ursprünglichen Bauantrag erforderlich. Dieser liegt dem Magistrat bisher noch nicht vor.
Zu 2.)
Die Liegenschaft befindet sich im Eigentum einer Projektentwicklungsgesellschaft.
Zu 3.):
Bei einer Inaugenscheinnahme des Gebäudeinneren und -äußeren im Februar 2022 durch den Magistrat zeigte sich, dass der Zustand im Vergleich zu den Begehungen der letzten Jahre weitgehend unverändert ist. Es wurden keine Schäden festgestellt, welche etwa zum Einlass von Regenwasser und/oder Tauben führen und die Substanz des Gebäudes gefährden könnten.
Zu 4.):
Die Abstimmungen zwischen dem Magistrat und der Bauherrschaft hinsichtlich des Denkmalschutzes sind in wesentlichen Details erfolgt. Sofern die Eingriffe denkmalverträglich sind, bestehen gegen die Nutzung keine denkmalpflegerischen Bedenken. Die Durchführung des Bauvorhabens wird entsprechend kontrolliert.
Zu 6.):
Hinsichtlich einer Zeitplanung der Bauherrschaft liegen dem Magistrat keine Informationen vor.
Zu 8.):
Es besteht keine Möglichkeit einer Zwischennutzung. Das Gebäude wurde bereits teilweise in einen Rohbauzustand versetzt, eine sichere Benutzbarkeit kann nicht gewährleistet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2023OFOF 559/2Stand der Planung - Ehemaliges Institut für vergleichende Irrelevanz (IvI), Kettenhofweg 130/Ecke SenckenberganlageOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Januar 2023OMOM 3427Stand der Planung - Ehemaliges Institut für vergleichende Irrelevanz (IvI), Kettenhofweg 130/Ecke SenckenberganlageDirektanregung
- 12. Juni 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1316Stand der Planung - Ehemaliges Institut für vergleichende Irrelevanz (IvI), Kettenhofweg 130/Ecke SenckenberganlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab