Leer stehendes Mehrfamilienhaus in der Josephskirchstraße 11
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Josephskirchstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.08.2026.
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- Ziehenschule endlich sanieren und erweitern06.07.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Stadtteilbücherei Eschersheim: Prüfung alternativer Standorte und Bedarfsklärung04.09.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1314
Betreff: Leer stehendes Mehrfamilienhaus in der Josephskirchstraße 11 Zu Frage 1 Das Gebäude in der Josephskirchstraße 11 befindet sich im städtischen Eigentum. Es befindet sich in der Vermögensverwaltung des Stadtschulamtes der Stadt Frankfurt am Main. Zu Frage 2 In diesem Haus befinden sich vier Wohnungen; davon sind aktuell zwei Wohnungen nicht bewohnt. Ein Leerstand besteht seit August 2012. Zu Frage 3 Ein Anrecht auf diese Wohnungen bzw. ein Bezugsrecht haben vornehmlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtschulamtes. Zu Frage 4 Die aktuell nicht bewohnten Wohnungen haben einen sehr hohen Renovierungsbedarf; der Kostenrahmen sowie der Umfang hierfür wird z. Zt. ermittelt. Nach abgeschlossener Renovierung wird das Gebäude wieder einer vollen Belegung zugeführt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Mai 2013OFOF 628/9Leer stehendes Mehrfamilienhaus in der Josephkirchstraße 11Ortsbeiratsantrag · CDU
- 20. Juni 2013VV 765Leer stehendes Mehrfamilienhaus in der Josephskirchstraße 11Anfrage
- 2. September 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1314Leer stehendes Mehrfamilienhaus in der Josephskirchstraße 11Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab