Leer stehendes Mehrfamilienhaus in der Josephskirchstraße 11
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Josephskirchstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.08.2026.
- Ziehenschule: Auslagerung während der Sanierung im Ortsbeirat vorstellen07.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Ziehenschule endlich sanieren und erweitern06.07.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Stadtteilbücherei Eschersheim: Prüfung alternativer Standorte und Bedarfsklärung04.09.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Josephskirchstraße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 20.06.2013, V 765 entstanden aus Vorlage: OF 628/9 vom 31.05.2013
Betreff: Leer stehendes Mehrfamilienhaus in der Josephskirchstraße 11 Nachbarn ist aufgefallen, dass Wohnungen im Gebäude Josephskirchstraße Nr. 11 in unmittelbarer Nachbarschaft der Ziehenschule leer stehen. Bei diesem Gebäude handelt es sich offensichtlich um ein städtisches Anwesen. Wir fragen daher den Magistrat:
- Trifft es zu, dass sich das Gebäude Josephskirchstraße Nr. 11 im städtischen Besitz befindet?
- Stehen in dem Haus Wohnungen leer und wenn ja wie lange schon?
- Welcher Personenkreis (Beamte und so weiter) hat Anrecht auf die dort vorhandenen Wohnungen?
- Wann wir das Gebäude wieder voll belegt sein? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Mai 2013OFOF 628/9Leer stehendes Mehrfamilienhaus in der Josephkirchstraße 11Ortsbeiratsantrag · CDU
- 20. Juni 2013Sie sind hierVV 765Leer stehendes Mehrfamilienhaus in der Josephskirchstraße 11Anfrage
- 2. September 2013Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1314Leer stehendes Mehrfamilienhaus in der Josephskirchstraße 11Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen