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Tempo 30 in der Buchbornstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
254 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1271

Betreff: Tempo 30 in der Buchbornstraße Die Buchbornstraße ist eine provisorisch ausgebaute Straße ohne Gehwege. Eine Beschilderung verkehrsberuhigter Bereich mit Verkehrszeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist nicht vorhanden, daher gilt die Regelgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h. Die Abweichung von der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 50 km/h ist nur in bestimmten Fällen möglich. Insbesondere muss auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen. Bei Anordnungen wegen einer besonderen Gefahrenlage kommen neben Streckenabschnitten mit entsprechenden baulichen Gegebenheiten nur Streckenabschnitte in Betracht, deren Unfallgeschehen erheblich über dem vergleichbarer Streckenabschnitte liegt. Eine Abweichung von der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 50 km/h ist ferner möglich, wenn der Zugang einer Kita oder Schule der Grundstufe bzw. Sekundarstufe l unmittelbar von der betreffenden Straße aus erfolgt. Diese Voraussetzungen liegen in dem benannten Bereich nicht vor, weshalb der Magistrat der Anregung nicht entsprechen kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. September 2012STST 1459Sanierung der BuchbornstraßeStellungnahme
  2. 23. März 2017OFOF 146/7Tempo 30 in der BuchbornstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 18. April 2017OMOM 1417Tempo 30 in der BuchbornstraßeDirektanregung
  4. 24. Juli 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 254 Wochen
    STST 1271Tempo 30 in der Buchbornstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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