1. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - hier: Satzungsbeschluss - § 165 (6) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 948 -…
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1. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - hier: Satzungsbeschluss - § 165 (6) BauGB 2. Bebauungsplan Nr. 948 - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 3. Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Bebauungsplan Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt - hier: Einstellung des Verfahrens
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt Nordwest vor, um einen neuen gemischt genutzten Stadtteil mit drei Quartieren für etwa 17.000 Einwohner zu schaffen. Die Maßnahme zielt darauf ab, den erhöhten Wohnungsbedarf in Frankfurt am Main zu decken und die Voraussetzungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung zu verbessern.
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Willi-Petri-Steg — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
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Neues zu Willi-Petri-Steg per E-MailBeschlussvorschlag
- Der Bericht über die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 (4) BauGB für das Gebiet - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - (Anlage 1 inkl. Anlagen 1.1 bis 1.5) wird zur Kenntnis genommen. II. Die Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - (Entwicklungssatzung, Anlage 2 inkl. Anlagen 2.1 und 2.2) wird gemäß § 165 (6) BauGB beschlossen. III. Die Entwicklungssatzung gemäß § 165 (8) Satz 1 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen. Hierbei ist auf die Genehmigungspflicht nach §§ 144, 145 und 153 (2) BauGB hinzuweisen. IV. Der Beschluss vom 14.12.2017, § 2080, über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für den Bereich Frankfurt Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) wird aufgehoben. V. Der Magistrat wird beauftragt, dem Grundbuchamt nach § 165 (9) BauGB die rechtsverbindliche Entwicklungssatzung mitzuteilen und hierbei die von der Entwicklungssatzung betroffenen Grundstücke einzeln aufzuführen. VI. Für die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - nach § 167 BauGB wird eine städtische Entwicklungsgesellschaft gegründet. VII. Als Leitbild für die verbindliche Bauleitplanung im Gebiet - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - ist der in Anlage 3 vorgelegte städtebauliche Rahmenplan - Gesamtkonzept - zugrunde zu legen. VIII. Für den räumlichen Geltungsbereich der Entwicklungssatzung - Frankfurt Nordwest - Stadtteil der Quartiere - in Frankfurt am Main - Niederursel und Praunheim ist ein Bebauungsplan aufzustellen. IX. Der Magistrat wird beauftragt, die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans nach § 8 (3) BauGB beim Regionalverband FrankfurtRheinMain zu beantragen, sowie beim Regierungspräsidium Darmstadt, Geschäftsstelle der Regionalversammlung Südhessen, einen Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 zu stellen. X. Die Bebauungsplanverfahren Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2 - und Nr. 906 - Westlich der Nordweststadt - sind einzustellen. XI. Der Magistrat wird beauftragt, einen Fachbeirat unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure und Experten einzurichten.
Begründung
A. Zielsetzung
Für den Kleingartenverein Praunheim e.V. wird eine postalische Adresse benötigt. Der entlang des Niddaufers verlaufende Weg zwischen Praunheimer Brücke und Willi-Petri-Steg, über den der Kleingartenverein ausschließlich zugänglich ist, muss daher benannt werden.
B. Alternativen
Die Ergebnisse der Voruntersuchungen dokumentieren, dass die Voraussetzungen zur Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme vorliegen. Ziel ist die Realisierung eines neuen gemischtgenutzten Stadtteils mit hohem Bedarf an Wohnungen, einem neuen Landwirtschaftspark und einem integrierten Stadtentwicklungskonzept.
C. Lösung
Nach dem Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt a.M. sind Straßennamen insbesondere von historischen Flur- und Gewannbezeichnungen, von lokalen historischen Gegebenheiten, bedeutsamen Ereignissen oder von um das Gemeinwohl verdienten Persönlichkeiten herzuleiten.
Da sich die Fläche des Kleingartenvereins nahezu vollständig mit dem um das Jahr 1900 "Im grossen Werth" bezeichneten Gewann deckt, bietet sich die Benennung in "Im Großen Werth" an. Überdies kann mit dem neuen Straßennamen das Namensgebiet "Gewannbezeichnung Praunheim", dem auch die benachbarten Straßen "An der Bitz" und "Buchbornstraße" angehören, zweckdienlich erweitert werden.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Kosten für die Herstellung und Montage der Straßennamenschilder trägt die Stadt Frankfurt am Main.
Anlage 1_Lageplan (ca. 640 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2025Sie sind hierMM 122Benennung eines Weges im Ortsbezirk 7 (Praunheim) als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat 7Magistratsvortrag
- 4. August 2026OFOF 45/7Benennung eines Weges im Ortsbezirk 7 (Praunheim)Ortsbeiratsantrag
- 18. August 2026OIOI 18Benennung eines Weges im Ortsbezirk 7 (Praunheim)Initiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF