Sanierung der Buchbornstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1459
Betreff: Sanierung der Buchbornstraße Die Buchbornstraße ist bislang nur provisorisch ausgebaut und soll nun endgültig hergestellt werden. Die Planungsarbeiten sind aufgenommen worden. Über den Fortgang der Maßnahme wird der Magistrat den Ortsbeirat weiter informieren. Mit der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage entsteht die Beitragspflicht gemäß § 133 Absatz 2 Baugesetzbuch.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2011OFOF 90/7Sanierung der BuchbornstraßeOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 29. November 2011OMOM 658Sanierung der BuchbornstraßeDirektanregung
- 10. Februar 2012STST 241Sanierung der BuchbornstraßeStellungnahme
- 10. September 2012Sie sind hierSTST 1459Sanierung der BuchbornstraßeStellungnahme
- 23. März 2017OFOF 146/7Tempo 30 in der BuchbornstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. April 2017OMOM 1417Tempo 30 in der BuchbornstraßeDirektanregung
- 24. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 298 WochenSTST 1271Tempo 30 in der BuchbornstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab