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Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-Siedlung

Vorlagentyp: STMagistrat
145 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1080

Betreff: Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-Siedlung Zu

  1. Da noch kein städtebauliches Konzept vorliegt, sind auch die Planungen zur Erschließung unter Einbeziehung der vorhandenen Straßen Am Gabelacker und Im Geeren noch nicht abgeschlossen. Ein zusätzlicher Anschluss an den Berkersheimer Weg würde durch das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", Zone I, führen und ist dementsprechend kritisch zu beurteilen. Zu
  2. Die Anbindung an den ÖPNV wird in den Überlegungen zum städtebaulichen Konzept eine Rolle spielen. Die vorgeschlagene Verlegung der Buslinie 69 wird derzeit nicht erwogen, da die Eleonore-Sterling-Straße und die Anne-Frank-Straße nicht für einen Busverkehr ausgelegt wurden und an zahlreichen Stellen Breiten und Radien der Fahrbahn nicht ausreichend sind. Zudem fehlt ein Verbindungsstück zwischen beiden Straßen, das sich in Privatbesitz befindet. Zu
  3. Für das Plangebiet ist noch kein städtebauliches Konzept aufgestellt worden. Die Planung soll nicht frühzeitig unnötig eingeengt werden, daher wird sie ohne Festlegung auf eine durchgehend maximal zweieinhalb geschossige Bebauung angegangen. Die Einbeziehung der Mammutbäume in das städtebauliche Konzept wird im Planungsprozess geprüft werden. Zu 4. und
  4. Angesichts des noch aufzustellenden städtebaulichen Konzeptes können und sollen noch keine endgültigen Festlegungen erfolgen. Der komplette Erhalt beider Flächen mit Integration in das Wohngebiet ist vor dem Hintergrund des Verlustes an Wohnbauland und dem veränderten Charakter der Flächen bei umgebender Bebauung kritisch zu sehen und wird im weiteren Planungsverlauf weiter untersucht werden. Zu
  5. Die Versorgungssituation ist im Bereich Kita und U3-Betreuung derzeit noch nicht bedarfsdeckend, entsprechende Maßnahmen befinden sich in Planung. Die Versorgung mit Betreuungsangeboten für Grundschulkinder (Hort und erweiterte schulische Betreuung) ist zurzeit gedeckt. Im Plangebiet werden ausreichende Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für die prognostizierte Anzahl neuer Bewohner vorgesehen werden, ebenso können zusätzlich über die neuen Einrichtungen bestehende Versorgungsdefizite ausgeglichen werden. Zu
  6. Im Zuge der Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes wird auch die Versorgung mit Freiflächen und Spielplätzen berücksichtigt. Eine Entscheidung, ob die vorhandenen Spielflächen erweitert werden oder an anderer Stelle zusätzlich errichtet werden ist noch nicht getroffen. Zu
  7. Mit Realisierung des Neubaugebietes und der damit ansteigenden Einwohnerzahl wird auch eine Ausweitung des Nahversorgungsangebotes lohnender und wahrscheinlicher. Als Standort kommt in erster Linie der Platz an der Ecke Im Geeren/Im Nardholz in Frage, wo noch Leerstand besteht. Die Bereitstellung zusätzlicher Flächen für die Nahversorgung sowie einer Fläche für einen Wochenmarkt werden im weiteren Planungsprozess geprüft. Zu
  8. Der Magistrat wird den Ortsbeirat über den Fortgang der Planungen regelmäßig in geeigneter Form informieren.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. April 2014OFOF 772/9Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-SiedlungOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 8. Mai 2014OMOM 3100Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-SiedlungDirektanregung
  3. 8. Mai 2014OFOF 779/9Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-SiedlungOrtsbeiratsantrag · CDU
  4. 18. August 2014Sie sind hier
    STST 1080Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-Siedlung
    Stellungnahme
  5. 22. September 2016OFOF 98/9Fläche für Lebensmittelmarkt im Neubaugebiet „Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung“ ausweisenOrtsbeiratsantrag · SPD
  6. 3. November 2016OMOM 833Fläche für Lebensmittelmarkt im Neubaugebiet „Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung“ ausweisenDirektanregung
  7. 3. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 145 WochenSTST 277Fläche für Lebensmittelmarkt im Neubaugebiet „Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung“ ausweisenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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