Fläche für Lebensmittelmarkt im Neubaugebiet „Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung“ ausweisen
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 277
Betreff: Fläche für Lebensmittelmarkt im Neubaugebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" ausweisen Im Geltungsbereich des Bebauungsplans B 902 Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung soll Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in dem neuen Planungsgebiet wäre im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gemeinsam mit einem künftigen Betreiber zu prüfen, ob ein tragfähiges Konzept entwickelt werden kann, welches sowohl den geplanten städtebaulichen und planungsrechtlichen Zielen für das Baugebiet wie auch den Vorgaben des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Frankfurt am Main entspricht und an welcher Stelle in diesem Gebietszusammenhang ein solcher Markt sinnvoll und tragfähig wäre. Die verbrauchernahe Grundversorgung soll gemäß den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Frankfurt am Main durch ein Netz funktionsfähiger Zentren und integrierter Nahversorgungsstandorte gesichert und ausgebaut werden. Einzelhandelsansiedlungen können zur Verbesserung und Sicherung der wohnortnahen und fußläufigen Grundversorgung beitragen. Dabei muss jedoch gewährleistet sein, dass ihre Ansiedlung schützenswerte Standorte in den Ortszentren und der Innenstadt nicht gefährdet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Mai 2014OMOM 3100Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-SiedlungDirektanregung
- 18. August 2014STST 1080Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-SiedlungStellungnahme
- 22. September 2016OFOF 98/9Fläche für Lebensmittelmarkt im Neubaugebiet „Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung“ ausweisenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. November 2016OMOM 833Fläche für Lebensmittelmarkt im Neubaugebiet „Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung“ ausweisenDirektanregung
- 3. Februar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 143 WochenSTST 277Fläche für Lebensmittelmarkt im Neubaugebiet „Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung“ ausweisenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab