Fläche für Lebensmittelmarkt im Neubaugebiet „Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung“ ausweisen
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Maybachstraße — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Elektroladeinfrastruktur im Ortsbezirk 921.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Beleuchtung für den Zebrastreifen über die Straße Alt-Eschersheim in Höhe der Maybachstraße15.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 2426.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 833 entstanden aus Vorlage: OF 98/9 vom 22.09.2016
Betreff: Fläche für Lebensmittelmarkt im Neubaugebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" ausweisen Vorgang: OM 3100/14 OBR 9; ST 1080/14 Der Magistrat wird gebeten, im aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 902 eine Fläche für einen mittelgroßen Lebensmittelmarkt auszuweisen, um die kritische Nahversorgungslücke im Nordosten Eschersheims mittelfristig zu schließen, die auch nach dem Neubau eines Supermarktes in der Maybachstraße weiter bestehen wird. Eine Fläche am Anfang der Straße Am Gabelacker würde sich aufgrund der verkehrsgünstigen Lage und der Nähe zu den bestehenden kleinen Gewerbeeinheiten am Platz Im Geeren anbieten. Weitere geeignete Flächen bzw. Liegenschaften sind in der Umgebung nicht vorhanden.
Begründung: Nach der Vorstellung des Entwurfs des "Weiterentwickelten Einzelhandels- und Zentrenkonzepts" wird deutlich, dass auch nach dem Neubau eines Supermarktes in der Maybachstraße für mehrere Tausend Menschen im nordöstlichen Eschersheim weiterhin kein Supermarkt fußläufig zu erreichen sein wird. Entgegen der Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1080, ist nicht zu erwarten, dass die kleinen Gewerbeeinheiten am Platz Im Geeren in erster Linie die Grundversorgung sicherstellen können: Mit Ausnahme einer Bäckerei wird die gesamte Ladenzeile am Platz Im Geeren zurzeit von Dienstleistungsbetrieben genutzt; Lebensmitteleinzelhändler konnten sich in der Vergangenheit nicht behaupten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. April 2014OFOF 772/9Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-SiedlungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Mai 2014OFOF 779/9Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-SiedlungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Mai 2014OMOM 3100Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-SiedlungDirektanregung
- 18. August 2014STST 1080Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-SiedlungStellungnahme
- 22. September 2016OFOF 98/9Fläche für Lebensmittelmarkt im Neubaugebiet „Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung“ ausweisenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. November 2016Sie sind hierOMOM 833Fläche für Lebensmittelmarkt im Neubaugebiet „Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung“ ausweisenDirektanregung
- 3. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 145 WochenSTST 277Fläche für Lebensmittelmarkt im Neubaugebiet „Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung“ ausweisenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats