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Fläche für Lebensmittelmarkt im Neubaugebiet „Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung“ ausweisen

Vorlagentyp: OM
145 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 833 entstanden aus Vorlage: OF 98/9 vom 22.09.2016

Betreff: Fläche für Lebensmittelmarkt im Neubaugebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" ausweisen Vorgang: OM 3100/14 OBR 9; ST 1080/14 Der Magistrat wird gebeten, im aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 902 eine Fläche für einen mittelgroßen Lebensmittelmarkt auszuweisen, um die kritische Nahversorgungslücke im Nordosten Eschersheims mittelfristig zu schließen, die auch nach dem Neubau eines Supermarktes in der Maybachstraße weiter bestehen wird. Eine Fläche am Anfang der Straße Am Gabelacker würde sich aufgrund der verkehrsgünstigen Lage und der Nähe zu den bestehenden kleinen Gewerbeeinheiten am Platz Im Geeren anbieten. Weitere geeignete Flächen bzw. Liegenschaften sind in der Umgebung nicht vorhanden.

Begründung: Nach der Vorstellung des Entwurfs des "Weiterentwickelten Einzelhandels- und Zentrenkonzepts" wird deutlich, dass auch nach dem Neubau eines Supermarktes in der Maybachstraße für mehrere Tausend Menschen im nordöstlichen Eschersheim weiterhin kein Supermarkt fußläufig zu erreichen sein wird. Entgegen der Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1080, ist nicht zu erwarten, dass die kleinen Gewerbeeinheiten am Platz Im Geeren in erster Linie die Grundversorgung sicherstellen können: Mit Ausnahme einer Bäckerei wird die gesamte Ladenzeile am Platz Im Geeren zurzeit von Dienstleistungsbetrieben genutzt; Lebensmitteleinzelhändler konnten sich in der Vergangenheit nicht behaupten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. April 2014OFOF 772/9Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-SiedlungOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 8. Mai 2014OFOF 779/9Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-SiedlungOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 8. Mai 2014OMOM 3100Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-SiedlungDirektanregung
  4. 18. August 2014STST 1080Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-SiedlungStellungnahme
  5. 22. September 2016OFOF 98/9Fläche für Lebensmittelmarkt im Neubaugebiet „Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung“ ausweisenOrtsbeiratsantrag · SPD
  6. 3. November 2016Sie sind hier
    OMOM 833Fläche für Lebensmittelmarkt im Neubaugebiet „Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung“ ausweisen
    Direktanregung
  7. 3. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 145 WochenSTST 277Fläche für Lebensmittelmarkt im Neubaugebiet „Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung“ ausweisenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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