Fläche für Lebensmittelmarkt im Neubaugebiet „Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung“ ausweisen
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- Maßnahmen zur Beseitigung eines Angstraumes hinter dem Haus Maybachstraße 2426.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neubaugebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" ausweisen Vorgang: OM 3100/14 OBR 9; ST 1080/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 902 eine Fläche für einen mittelgroßen Lebensmittelmarkt auszuweisen, um die kritische Nahversorgungslücke im Nordosten Eschersheims mittelfristig zu schließen, die auch nach dem Neubau eines Supermarktes in der Maybachstraße weiter bestehen wird. Eine Fläche am Anfang der Straße Am Gabelacker würde sich aufgrund der verkehrsgünstigen Lage und der Nähe zu den bestehenden kleinen Gewerbeeinheiten am Platz Im Geeren anbieten. Weitere geeignete Flächen bzw. Liegenschaften sind in der Umgebung nicht vorhanden. Begründung: Nach der Vorstellung des Entwurfs des "Weiterentwickelten Einzelhandels- und Zentrenkonzepts" wird deutlich, dass auch nach dem Neubau eines Supermarktes in der Maybachstraße für mehrere Tausend Menschen im nordöstlichen Eschersheim weiterhin kein Supermarkt fußläufig zu erreichen sein wird. Entgegen der Stellungnahme des Magistrats ST 1080 vom 18.08.2014 ist nicht zu erwarten, dass die kleinen Gewerbeeinheiten am Platz Im Geeren in erster Linie die Grundversorgung sicherstellen können: Mit Ausnahme einer Bäckerei wird die gesamte Ladenzeile am Platz Im Geeren zurzeit von Dienstleistungsbetrieben genutzt; Lebensmitteleinzelhändler konnten sich in der Vergangenheit nicht behaupten.
Inhalt
Antrag vom 22.09.2016, OF 98/9
Betreff: Fläche für Lebensmittelmarkt im Neubaugebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" ausweisen Vorgang: OM 3100/14 OBR 9; ST 1080/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 902 eine Fläche für einen mittelgroßen Lebensmittelmarkt auszuweisen, um die kritische Nahversorgungslücke im Nordosten Eschersheims mittelfristig zu schließen, die auch nach dem Neubau eines Supermarktes in der Maybachstraße weiter bestehen wird. Eine Fläche am Anfang der Straße Am Gabelacker würde sich aufgrund der verkehrsgünstigen Lage und der Nähe zu den bestehenden kleinen Gewerbeeinheiten am Platz Im Geeren anbieten. Weitere geeignete Flächen bzw. Liegenschaften sind in der Umgebung nicht vorhanden.
Begründung: Nach der Vorstellung des Entwurfs des "Weiterentwickelten Einzelhandels- und Zentrenkonzepts" wird deutlich, dass auch nach dem Neubau eines Supermarktes in der Maybachstraße für mehrere Tausend Menschen im nordöstlichen Eschersheim weiterhin kein Supermarkt fußläufig zu erreichen sein wird. Entgegen der Stellungnahme des Magistrats ST 1080 vom 18.08.2014 ist nicht zu erwarten, dass die kleinen Gewerbeeinheiten am Platz Im Geeren in erster Linie die Grundversorgung sicherstellen können: Mit Ausnahme einer Bäckerei wird die gesamte Ladenzeile am Platz Im Geeren zurzeit von Dienstleistungsbetrieben genutzt; Lebensmitteleinzelhändler konnten sich in der Vergangenheit nicht behaupten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. April 2014OFOF 772/9Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-SiedlungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Mai 2014OFOF 779/9Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-SiedlungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Mai 2014OMOM 3100Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-SiedlungDirektanregung
- 18. August 2014STST 1080Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-SiedlungStellungnahme
- 22. September 2016Sie sind hierOFOF 98/9Fläche für Lebensmittelmarkt im Neubaugebiet „Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung“ ausweisenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. November 2016OMOM 833Fläche für Lebensmittelmarkt im Neubaugebiet „Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung“ ausweisenDirektanregung
- 3. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 145 WochenSTST 277Fläche für Lebensmittelmarkt im Neubaugebiet „Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung“ ausweisenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme