Schutz von Gewerbebetrieben während der Bauarbeiten und der Sperrung der Eckenheimer Landstraße
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Glauburgstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Auslastung der Quartiersgarage Glauburgstraße21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Überfüllte Mülleimer an Hotspot-Standorten im Nordend: Einführung einer bedarfsgerechten Leerungsfrequenz18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Überprüfung der Ampelanlagen an der Kreuzung Oeder Weg/Glauburgstraße08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Anregung an den Magistrat vom 28.04.2016, OM 9 entstanden aus Vorlage: OF 3/3 vom 14.04.2016
Betreff: Schutz von Gewerbebetrieben während der Bauarbeiten und der Sperrung der Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, sehr zeitnah wirksame Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt insbesondere kleinerer Gewerbebetriebe (Läden, Gaststätten, Handwerksbetriebe et cetera) während der angelaufenen langfristigen Bauarbeiten und der weitgehenden Sperrung der Eckenheimer Landstraße im Zusammenhang mit dem Bau von Hochbahnsteigen in Höhe der Musterschule und der Glauburgstraße zu treffen. Dazu gehört insbesondere die Einrichtung eines wirksamen Baustellenmanagements, welches in jeder Bauphase die Zugangsmöglichkeit von Kunden zu den von den Bauarbeiten betroffenen Gewerbebetrieben klar und verständlich kenntlich macht und sicherstellt. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in der Zeit der Bauarbeiten regelmäßig Vertreterinnen/Vertreter der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH während der Sitzungen des Ortsbeirates 3 anwesend sind, um kurzfristige Fragen zu beantworten oder Anreg ungen aufzunehmen.
Begründung: Seit dem 29.03.2016 bis voraussichtlich weit in den August 2016 ist die Eckenheimer Landstraße zwischen Oeder Weg und dem Anlagenring wegen umfangreicher Bauarbeiten zur Errichtung von Hochbahnsteigen an der Musterschule und der Glauburgstraße weitgehend für den Verkehr - U 5 und Autoverkehr - gesperrt. Auch die Querung über Seitenstraßen wird zeitweise nicht möglich sein. Auf manchen bereits gesperrten Abschnitten sind bislang keine oder sehr wenige Bauaktivitäten erkennbar, was auf zumindest zeitweise nicht notwendige Sperrmaßnahmen hindeutet. Es liegen Klagen und Berichte von Gewerbetreibenden über erschreckende Umsatzeinbrüche vor, die befürchten lassen, dass die Straßensperrungen existenzielle Auswirkungen haben können. Durch ein stark verbessertes und effizienteres Baustellenmanagement, welches den Zugang von Kunden zu betroffenen Gewerbebetrieben deutlich wirksamer als bisher ermöglicht, könnten manche negativen Auswirkungen der Bauarbeiten und der Straßensperrungen merklich vermindert und auf das unvermeidbare Maß beschränkt werden. Das ist derzeit nicht der Fall. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. April 2016OFOF 3/3Schutz von Gewerbebetrieben während Bauarbeiten und Sperrung der Eckenheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. April 2016Sie sind hierOMOM 9Schutz von Gewerbebetrieben während der Bauarbeiten und der Sperrung der Eckenheimer LandstraßeDirektanregung
- 18. Juli 2016Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 950Schutz von Gewerbetreibenden während der Bauarbeiten und der Sperrung der Eckenheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats