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Schutz von Gewerbebetrieben während Bauarbeiten und Sperrung der Eckenheimer Landstraße

Vorlagentyp: OFCDU
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Bauarbeiten und Sperrung der Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, sehr zeitnah kurzfristig wirksame Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt insbesondere kleinerer Gewerbebetriebe (Läden, Gaststätten, Handwerksbetriebe etc.) während der angelaufenen langfristigen Bauarbeiten und der weitgehenden Sperrung der Eckenheimer Landstraße im Zusammenhang mit dem Bau von Hochbahnsteigen in Höhe der Musterschule und der Glauburgstraße zu treffen. Dazu gehört insbesondere die Einrichtung eines wirksamen Baustellenmanagements, welches in jeder Bauphase die Zugangsmöglichkeit von Kunden zu den von den Bauarbeiten betroffenen Gewerbebetrieben klar und verständlich kenntlich macht und sicherstellt. Begründung: Seit 29.03.2016 bis voraussichtlich weit in den August 2016 ist die Eckenheimer Landstraße zwischen Oeder Weg und Anlagenring weitgehend wegen umfangreicher Bauarbeiten zur Errichtung von Hochbahnsteigen bei der Musterschule und der Glauburgstraße weitgehend für den Verkehr der U5 und den Autoverkehr gesperrt. Auch die Querung über Seitenstraßen wird zeitweise nicht möglich sein. Auf manchen bereits gesperrten Abschnitten sind bislang keine oder sehr wenige Bauaktivitäten erkennbar, was auf zumindest zeitweise nicht notwendige Sperrmaßnahmen hindeutet. Es liegen Klagen und Berichte von Gewerbetreibenden über erschreckende Umsatzeinbrüche vor, die befürchten lassen, daß die Straßensperrungen existentielle Auswirkungen haben können. Durch ein stark verbessertes und effizienteres Baustellenmanagement, welches den Zugang von Kunden zu betroffenen Gewerbebetrieben deutlich wirksamer als bisher ermöglicht, könnten manche negativen Auswirkungen der Bauarbeiten und der Straßensperrungen merklich vermindert und auf das unvermeidbare Maß beschränkt werden. Das ist derzeit nicht der Fall. Einige Fraktionen des Ortsbeirates 3 haben bereits in einem Brief an die Stadt konkrete Maßnahmen vorgeschlagen.

Inhalt

Antrag vom 14.04.2016, OF 3/3

Betreff: Schutz von Gewerbebetrieben während Bauarbeiten und Sperrung der Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, sehr zeitnah kurzfristig wirksame Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt insbesondere kleinerer Gewerbebetriebe (Läden, Gaststätten, Handwerksbetriebe etc.) während der angelaufenen langfristigen Bauarbeiten und der weitgehenden Sperrung der Eckenheimer Landstraße im Zusammenhang mit dem Bau von Hochbahnsteigen in Höhe der Musterschule und der Glauburgstraße zu treffen. Dazu gehört insbesondere die Einrichtung eines wirksamen Baustellenmanagements, welches in jeder Bauphase die Zugangsmöglichkeit von Kunden zu den von den Bauarbeiten betroffenen Gewerbebetrieben klar und verständlich kenntlich macht und sicherstellt.

Begründung: Seit 29.03.2016 bis voraussichtlich weit in den August 2016 ist die Eckenheimer Landstraße zwischen Oeder Weg und Anlagenring weitgehend wegen umfangreicher Bauarbeiten zur Errichtung von Hochbahnsteigen bei der Musterschule und der Glauburgstraße weitgehend für den Verkehr der U5 und den Autoverkehr gesperrt. Auch die Querung über Seitenstraßen wird zeitweise nicht möglich sein. Auf manchen bereits gesperrten Abschnitten sind bislang keine oder sehr wenige Bauaktivitäten erkennbar, was auf zumindest zeitweise nicht notwendige Sperrmaßnahmen hindeutet. Es liegen Klagen und Berichte von Gewerbetreibenden über erschreckende Umsatzeinbrüche vor, die befürchten lassen, daß die Straßensperrungen existentielle Auswirkungen haben können. Durch ein stark verbessertes und effizienteres Baustellenmanagement, welches den Zugang von Kunden zu betroffenen Gewerbebetrieben deutlich wirksamer als bisher ermöglicht, könnten manche negativen Auswirkungen der Bauarbeiten und der Straßensperrungen merklich vermindert und auf das unvermeidbare Maß beschränkt werden. Das ist derzeit nicht der Fall. Einige Fraktionen des Ortsbeirates 3 haben bereits in einem Brief an die Stadt konkrete Maßnahmen vorgeschlagen.Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. April 2016Sie sind hier
    OFOF 3/3Schutz von Gewerbebetrieben während Bauarbeiten und Sperrung der Eckenheimer Landstraße
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 28. April 2016OMOM 9Schutz von Gewerbebetrieben während der Bauarbeiten und der Sperrung der Eckenheimer LandstraßeDirektanregung
  3. 18. Juli 2016Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 950Schutz von Gewerbetreibenden während der Bauarbeiten und der Sperrung der Eckenheimer LandstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 1 · 28.04.2016
TO I, TOP 11
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 9 2016 Die Vorlage OF 3/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass eingefügt wird, dass während der Baumaßnahme zu jeder Sitzung des Ortsbeirates ein Vertreter der VGF anwesend ist, der Fragen beantworten und Anregungen aufnehmen kann.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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